Hallo Sonne,
auch wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren mit freiwilligen Beiträgen in der Rentenversicherung auffüllen würden und dadurch ein Rentenanspruch entsteht, heißt das nicht automatisch, dass Sie in den Genuss der Pflichtversicherung der Rentner bei der gesetzlichen Krankenkasse kommen.
In unserem Merkblatt R0815 wird ausführlich erklärt, wer Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden kann.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html
Für tiefergehende Fragen zur Krankenversicherung der Rentner wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
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