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Experten-Antwort

als Rentner wieder pflichtversichert in KrankenversicherungGuten

von Sonne09.12.2024 | 12:24
325 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, war als Angestellte Krankenkasse pflichtversichert (gesamte Zeit), nun als Rentner freiwillig versichert, weil keine 5 Jahre Einzahlung in DRV erfolgte. wie kann ich wieder in Pflichtversicherung Krankenkasse kommen, geht es über freiwillige DRV Beiträge bis 5 Jahre voll sind?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2024 | 12:52

Hallo Sonne,

 

auch wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren mit freiwilligen Beiträgen in der Rentenversicherung auffüllen würden und dadurch ein Rentenanspruch entsteht, heißt das nicht automatisch, dass Sie in den Genuss der Pflichtversicherung der Rentner bei der gesetzlichen Krankenkasse kommen.

 

In unserem Merkblatt R0815 wird ausführlich erklärt, wer Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden kann.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html

 

Für tiefergehende Fragen zur Krankenversicherung der Rentner wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

3 Antworten

Linkam 09.12.2024 | 12:38
Wenn bislang keinen 5 Jahre Wartezeiten angesammelt wurden , dann gibt es auch keine gesetzliche Altersrente von der DRV. Also etwas unverständlich, Ihre Fragestellung. Aber vielleicht fragen Sie ja, ob Sie bei Bzug einer gesetzlichen Rente, wenn Sie diese 5 Jahre zukünftig erreicht haben werden, in die (günstigere)"Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) kommen? Dafür gilt: wenn Sie die zweite Hälfte Ihres gesamten Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, kommen Sie bei Bezug einer gesetzlichen Altersrente in die KVdR. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/…
Soam 09.12.2024 | 19:05
Hallo. Wenn Du Rente beantragt hast und KVdR ausgeschlossen wurde wird Dein Status nicht wieder überprüft, Ausser Du beantragst eine neue Rente, zB Witwenrente.
Soam 09.12.2024 | 19:15
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