Hallo Luzi,
bei einer Pflichtversicherung in der KVdR werden die Krankenversicherungsbeiträge unmittelbar aus der jeweiligen Rente gezahlt. Grundlage für deren Berechnung ist dann auch nur die jeweils zugrundeliegende Rente.
Ob Sie in der KVdR tatsächlich pflichtversichert sind und welche Beiträge von Ihnen gezahlt werden müssen, bzw. welche Beitragsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, kann abschließend jedoch nur Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse beantworten.
Ihre Frage betrifft das Recht der Krankenkasse und ist damit hier deplatziert. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an ein Forum der Krankenkasse.
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