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Experten-Antwort

Als Rentnerin nach Italian

von Tali25.08.2017 | 12:44
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin italienische Staatsbürgerin und habe 45 Jahre in Deutschland gelebt und erhalte hier in Deutschland meine Rente. Ich plane nach Italien zu ziehen und habe ein Schreiben erhalten, dass dann die Rente gekürzt wird, kann das sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tali,

Deutsche, Angehörige der Mitgliedstaaten der EU und sonstige Staatsangehörige erhalten im Regelfall auch dann die volle deut­sche Rente, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU verlegt haben.

Einschränkungen können sich allerdings ergeben, wenn in Ihrer deutschen Rente auch ausländische Zeiten (wie etwa Versicherungszeiten nach dem deutsch­ polnischen Abkommen von 1975) enthalten sind.

Halten Sie sich darüber hinaus dauerhaft außerhalb der Mitgliedstaaten der EU auf, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Das betrifft insbesondere Rentner, in deren Rente auch Zeiten nach dem Fremd­rentengesetz (FRG) enthalten sind (z. B. Zeiten, die Vertriebenen und Aussiedlern für ihre Zeiten in den osteuropäischen Herkunftsgebieten angerechnet werden).

Um ganz sicherzugehen, dass sich Ihre Rente nicht mindert, sollten Sie sich daher direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversiche­rungsträger erkundigen. Auch mit Ihrer Krankenkasse sollten Sie Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie Sie weiter krankenver­sichert sind.

Weitere Besonderheiten zur Zahlung der Rente ins Ausland finden Sie darüber hinaus unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_02_rente_andere_staaten.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Paulam 26.08.2017 | 07:40
Vorsicht: wer als Rentner in einen anderen EU Staat geht und dort in Italien auch eine kleine Rente bekommt wird 2 x bestraft. ! Der Krankenkassenzuschuss entfällt. 50% Zuschuss Die Deutsche Krankenkasse wird gekündigt. Im Prinzip wird die Rente gekürzt
Paulam 26.08.2017 | 07:40
Vorsicht: wer als Rentner in einen anderen EU Staat geht und dort in Italien auch eine kleine Rente bekommt wird 2 x bestraft. ! Der Krankenkassenzuschuss entfällt. 50% Zuschuss Die Deutsche Krankenkasse wird gekündigt. Im Prinzip wird die Rente gekürzt
Paulam 26.08.2017 | 16:10
Hallo Fakt ist: wer sich innerhalb der EU oder der Schweiz u diverse andere Länder als Rentner niederlässt und dort weil er dort geboren oder gearbeitet hat eine zweite Rente bekommt, der muss sich dort Krankenversichern. Der Zuschuss zur Krankenversicherung wird ersatzlos gestrichen ( Rentenkasse ) obwohl er diesen mit Beiträgen bezahlt hat. Die Krankenkasse in Deutschland kündigt Ihm. Schöne EU ? Dies zur Reisefreiheit für Rentner innerhalb der EU. freundliche Grüsse
Fastrentneram 27.08.2017 | 11:46
Die DRV führt nur Gesetze aus. Daher handelt es sich nicht um ein rentenrechtliches, sondern ein politisches Problem und ist in diesem Forum,genau wie die Unterschiede innerhalb der EU, nicht zu diskutieren.
Paulam 28.08.2017 | 21:17
Hallo Die DRV berät so, dass Rückwanderer oder Auswanderer oder Rentner die innerhalb der EU den Wohnsitz wechseln, Ihre Krankenversicherung und den Zuschuss zur Krankenversicherung 50% verlieren. Mein Rat, nehmen Sie sich einen Zweitwohnsitz in Italien . Sie behalten damit Ihre Krankenversicherung, welche auch in Italien greift und den Zuschuss dazu freundliche Grüsse
KSCam 28.08.2017 | 22:15
Wo aber der überwiegende Aufenthaltsort ist wird dann in erster Linie die Krankenkasse prüfen. Wer in D lebt und hier krankenversichert sein will muss überwiegend, also mindestens 6 Monate plus 1 Tag in D Leben.
Paulam 28.08.2017 | 23:42
Hallo natürlich wird die Dame, dann 6 Monate und 1 Tag in Deutschland an Ihrem Hauptwohnsitz wohnen. ( Danke für Ihren Hinweis ) Da, bin ich mir sicher. Es ist schändlich, wie Gastarbeiter mit 40-45 Arbeitstätigkeit um Ihre Krankenkasse und den Zuschuss zur Krankenkasse gebracht werden. Alles mit der persönlichen Beratung der heute DRV. Freundliche Grüssse
Knut Rassmussenam 29.08.2017 | 13:49
Zitat von Paul anzeigenausblenden
Wo aber der überwiegende Aufenthaltsort ist wird dann in erster Linie die Krankenkasse prüfen. Wer in D lebt und hier krankenversichert sein will muss überwiegend, also mindestens 6 Monate plus 1 Tag in D Leben.
Hallo natürlich wird die Dame, dann 6 Monate und 1 Tag in Deutschland an Ihrem Hauptwohnsitz wohnen. ( Danke für Ihren Hinweis ) Da, bin ich mir sicher. Es ist schändlich, wie Gastarbeiter mit 40-45 Arbeitstätigkeit um Ihre Krankenkasse und den Zuschuss zur Krankenkasse gebracht werden. Alles mit der persönlichen Beratung der heute DRV. Freundliche Grüssse
Lieber rechtsunkundiger Paul. Und sie werfen der Rentenversicherung vor, falsch zu beraten????? Welches Krankenkassenrecht ist den besser? Italienisches? Deutsches? Oder sollte die Dame gar in ein Land ziehen, aus dem sie keine Rente bezieht? Mit oder ohne Einwohnerpflichtversicherungssystem? Sie benehmen sich gerade wie ein Buchhalter, der Autofahrern Ratschläge zum Getriebewechsel gibt, weil er Ärger mit ATU hatte, und sich deswegen als Auto-Experte fühlt.
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