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als Rentnerin/Malerin Kunst verkaufen?

von Gitta14.03.2007 | 15:22
2527 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich war freischaffende Malerin und Webdesignerin (freiberuflich), bevor ich sehr krank wurde. Allerdings war bisher nach Abzug meiner Kosten (Atelier, Materialien)kein Gewinn übrig (beim Finanzamt gemeldet). Von Hartz IV lebte ich. Jetzt bekomme ich Rente wegen voller Erwerbsmindeung. Jetzt habe ich aber noch meine geschaffene Kunst, beteilige mich mal bei einer Wechselausstellung, mache mal bei einer Aktion mit, einfach auch weil es mir gut tut. Nun kann es aber auch mal möglich sein, dass jemand eine Arbeit kaufen möchte. Bis 350 Euro darf ich monatlich dazuverdienen. Auf ein Hinzuverdienst bin ich angewiesen. Nun zu meinen Fragen: Kann mein Atelier weiterhin vom Gewinn abgerechnet werden? (Ich muß es weiterhin halten) Darf ich Rechnungen ausstellen? Muß ich diese Tätigkeit bei Ihnen angeben oder reicht es, wenn ich weiterhin die Angaben beim Finanzamt mache? Oder sollte ich meine Tätigkeit beim Finanzamt abmelden? Wie soll ich mich verhalten?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als EM-Rentnerin dürfen Sie unschädlich 350,- EUR dazuverdienen. Inwieweit Sie Inventar oder sonstige Einnahmen steuerrechtlich verwerten können wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Steuerberater.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn man eindeutig bis 350,- EUR Verdienst hat braucht man das der DRV nicht melden (siehe Rubrik Mitteilungspflichten im Rentenbescheid). Ist aber, wie hier, der Verdienst (was gehört, dazu was nicht) unklar, würde ich jede Änderung mitteilen, damit ich nicht irgendwann mit horrenden Rückforderungssummen konfrontiert werde.

5 Antworten

Peteram 14.03.2007 | 16:14
Erkundigen Sie sich bei Ihrem für Sie zuständigen Finanzamt, denn wenn innerhalb von Pi mal Daumen 3-5 Jahren kein Gewinn entsteht, wird das Finanzamt das Gewerbe zur Liebhaberei (Hobby) erklären und die durch die Verluste eventuell entstandenen Steuereinsparungen sowie die erstattete Umsatzsteuer zurückfordern. Mit freundlichen Grüßen Peter
Gittaam 14.03.2007 | 16:38
Vielen Dank Peter, aber als anerkannte bildende Künstlerin (Freiberuflich/kein Gewerbe) verlängert sich diese Frist. Wegen der Zurückzahlung habe ich auch meine Befürchtung. Neue Zurückzahlungen kommen jedenfalls nicht auf mich zu, da ich seit einiger Zeit ohne Mehrwertsteuer berechnet habe. Aber es existiert noch eine Summe.
Peteram 15.03.2007 | 07:49
Hinsichtlich Rente und Einkommen gilt grundsätzlich: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. In Ihrem Fall rate ich zu: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Gittaam 15.03.2007 | 11:32
Vielen dank, aber leider baantwortet dies nicht meine Frage. Einfacher gefragt: ist freiberufliche Tätigkeit, obwohl sie in diesem geringen Ausmaß (350 Euro) bei der Rentenversicherung anzeigepflichtig?
Gittaam 15.03.2007 | 11:45
Vielen Dank Peter
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