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Experten-Antwort

Als Witwe trotzdem noch etwas hinzuverdienen.

von Monika15.08.2022 | 19:11
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4 Antworten

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Von meiner Witwenrente wird mir ja leider einiges abgezogen, weil ich eine eigene Rente beziehe. Ich komme mit beiden Renten so an die 1800 Euro. Das ist in der heutigen Phase nicht unbedingt viel Geld. Ich würde gerne hin und wieder etwas dazuverdienen. Doch dann erhöht sich mein eigenes Einkommen wieder und d.h. weniger Witwenrente. Warum wird es nicht ermöglicht, dass Witwer und Witwen, die nicht die großen Renteneinnahmen haben wenigstens sich manchmal etwas dazuverdienen können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

bitte beachte den Eintrag zu deinem vorherigen Eintrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/als-witwe-trotzdem-noch-etwas-hinzuverdienen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

W°lfgangam 15.08.2022 | 20:06
Hallo Monika, Sie dürfen unbegrenzt neben Ihrer Witwenrente hinzuverdienen. Allerdings werden dann auch 40 % der 'zu vielen' Einkünfte von der Witwenrente abgezogen/diese ggf. auf NULL reduziert. Witwenrente = Unterhaltsersatzfunktion nach Tod des Verstorbenen - im übertragenen Sinne läuft 'seine' Rente aus 'seinen' Beiträgen weiter. Sie haben dafür keinen Pfennig/Cent an Beiträgen aufgewendet und können trotzdem diese/seine Rente erhalten - im Rahmen der _eigenen_ Einkommenssituation. Wo zu viel eigenes Einkommen/zum eigenen Unterhalt ist, wird es Zug um Zug von der Witwenrente abgezogen. Warum das der Gesetzgeber so will: bitte den fragen. Gruß w.
Berndam 15.08.2022 | 20:11
Falls Sie einen Minijob annehmen sollten, sollten Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, weil sich das nicht lohnt.
Schadeam 15.08.2022 | 20:45
Letztlich deshalb weil es im Gesetz so geregelt ist und das schon seit 1986, also seit mehr als 35 Jahren.
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