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Experten-Antwort

alte BU Rente vs EU Rente

von haste nichts, kriegste nichts16.02.2021 | 21:27
41 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, da ich als Jahrgang 60 noch die alte BU Rente beantragen könnte, über die Höhe dieser auf meinem Rentenbescheid aber keine Information zu finden ist, versuche ich es hier. Meine Situation, durch einen schweren Bandscheibenvorfall bin ich nicht mehr in der Lage die Tätigkeit die ich in den 5 Jahren vorher ausgeübt habe nachzukommen, bzw. nur noch weniger als 3 std/tgl. Dies wurde im Rahmen einer REHA festgestellt. Rs handelte sich bei dieser Tätigkeit nicht um meinen Ausbildungsberuf und auch nicht um einen mit IHK Prüfung versehene Tätigkeit. Gleichwohl waren für meine letzte Position Fachkenntnisse und auch weiter Qualifikationen erforderlich. Insgesamt war ich mit Unterbrechungen fast 25 jahre in diesem Berufsfeld unterwegs. Meine Fragen 1) ist die höhe der alten BU Rente im Rahmen der 2019 erhöhten Berechnungsgrundlage entsprechend angepasst worden? 2) wenn nicht wieviel niedriger in % liegt die alte BU Rente ca. 3) Macht es überhaupt Sinn die alte BU Rente zu beantragen aus einer "nicht qualifizierten" Tätigkeit heraus die alte BU Rente zu beantragen, stichwort Verweisfähigkeit auf eine andere Tätigkeit. Die letzte Frage hätte zwar als erste kommen müssen, ich würde mich aber freuen trotzdem Antworten auf meine Fragen zu finden ;-) Besten Dank vorab haste nichts, kriegste nichts

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo haste nichts, kriegste nichts,

die alte BU-Rente können Sie nicht mehr beantragen. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit erfüllen und vor dem 2.1.1961 geboren sein, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Die entsprechende Prüfung (Leistungsvermögen, bisheriger Beruf, Verweisbarkeit) erfolgt von Amts wegen und muss daher nicht explizit beantragt werden. Bei Vorliegen der übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen würde ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bestehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Grobiam 16.02.2021 | 22:33
Die BU-Renten gibt es nicht mehr. Für den Fall, dass Sie Ihren Beruf oder artverwandte Tätigkeiten nur noch unter 6 Stunden ausüben können, gelten Sie auf Grund Ihres Jahrganges als Berufsunfähig. Dann würden Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.
Valzuunam 17.02.2021 | 09:35
Wenn dies tatsächlich so ist, dann ist die Chance auf eine eine "teilweise Rente EM wegen BU" eher theoretischer Natur. Da die Verweisungsmöglichkeiten in diesem Fall die selben sind wie bei einer Rente wegen EM ("allgemeiner Arbeitsmarkt") gibts dann auch nur EM oder gar nicht. Natürlich mit den üblichen Details wie Befristung und ggf. als Arbeitsmarktrente.
Siehe hieram 17.02.2021 | 09:49
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
3) Macht es überhaupt Sinn die alte BU Rente zu beantragen aus einer "nicht qualifizierten" Tätigkeit heraus die alte BU Rente zu beantragen, stichwort Verweisfähigkeit auf eine andere Tätigkeit.
Wenn dies tatsächlich so ist, dann ist die Chance auf eine eine "teilweise Rente EM wegen BU" eher theoretischer Natur. Da die Verweisungsmöglichkeiten in diesem Fall die selben sind wie bei einer Rente wegen EM ("allgemeiner Arbeitsmarkt") gibts dann auch nur EM oder gar nicht. Natürlich mit den üblichen Details wie Befristung und ggf. als Arbeitsmarktrente.
Das sollte den Fragesteller aber nicht davon abhalten, den Antrag auf EM-Rente zu stellen, denn lt. Rehabericht scheinen ja gesundheitliche Gründe vorzuliegen, die das Arbeiten in dem Beruf nur noch unter drei Stunden zulassen, was auch ohne 'BU' zu einer teilweise EM-Rente führen kann. Ohne gestellten Antrag bleibt es aber ein theoretisches Rätselraten.
haste nichts, kriegste nichtsam 18.02.2021 | 15:30
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Was genau definiert den eigentlich eine qualifizierte Tätigkeit von einer Unqualifizierten? Ich hatte jede Menge Verantwortung zu tragen, war in meinem Bereich für Personaleinteilung und Einstellungen, einen Fuhrpark und eine Lagerverwaltung verantwortlich und im Rahmen der Logistik auch im Kundenkontakt. Wenn auch in einer kleinen Firma, in einem Bereich der sonst eher der Gastro zugeordnet ist. Das alles in meiner letzten Anstellung für 6 Jahre. Insgesamt mit Unterbrechungen 23 Jahre in ähnlichen Positionen. Habe aber nicht im ursprünglichen Sinn Gastro gemacht Ich werde wohl erst einmal eine LTA mit vorgeschalteter Testung der weiteren Arbeitsfähigkeit beantragen müssen. Was mich abschreckt ist, dass ich dafür aus dem Haus muss, mich wieder mit an mich gestellten Erwartungen konfrontiert sehe und diese Maßnahmen hauptsächlich mit Unterbringung in einem "Heim" verbunden sind bei unbestimmter Dauer.
Valzuunam 18.02.2021 | 16:03
Entscheidend ist, welche Ausbildung üblicherweise für diese Tätigkeit gefordert wird. Normalerweise sollte man diese oder eine höherbewertungen auch absolviert haben. Ausnahmsweise kann auch entsprechend langjährige Erfahrungen in der Tätigkeit (die üblicherweise eine Ausbildung voraussetzt) ausreichen. Stichwort für weitere Recherche: Mehrstufenschema
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