Leider muss ich mich schon wieder wiederholen aber, es ist immer noch zu beachten, dass es sich zunächst erst einmal um einen Referentenentwurf handelt, der sich noch ändern kann. Wir gehen Stand heute davon aus, dass sich die Änderung bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner auswirkt. Der weitere Gesetzgebungsgang bleibt jedoch abzuwarten.
wenn man nur die staatliche Rente hat, kann es schon knapp werden mit 850 €, aber in 40 Jahren Arbeitsleben sollte man es doch schaffen können noch etwas zurück zu legen, oder was anzuschaffen. Mit einer bezahlten und selbstgenutzten Immobilie kann man mit 850 € Netto ganz gut über die Runden kommen, ich spreche da aus Erfahrung.
Wer 40 Jahre durchgehend gearbeitet hat und mit 55 Jahren in EM-Rente geht bekommt 5 Jahre Zurechnungszeit. Wenn dabei nur eine Rente von schlappen 850€ rauskommt hat eben in den 40 Jahren zu wenig verdient- weil er keine ordentliche Schulbildung hatte und/oder nur in unterbezahlten Jobs gearbeitet hat. Das ist zwar traurig aber letztlich ist jeder seines Glückes Schmied. Bei 40 Arbeitsjahren plus 5 Jahre Zurechnugszeit und zumindest einem Durchschnittsverdienst müsste die Rente bei ca. 1200€ Brutto / 1100€ netto liegen. Also immer auch ein bisschen an die eigene Nase fassen und die Schuld für eine so niedrige Rente nicht nur immer bei anderen suchen..
Es soll mir keiner kommen und sagen, Änderungen auf Bestandsrenten sind grundsätzlich nicht finanzierbar.
Auch bei den Mütterrenten sind Bestandsrenten betroffen.
Es ist im Grunde doch nie Geld da, wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten bei den Bürgern zu beseitigen.
Wenn es aber darum geht, maroden Banken und Staaten wieder auf die Beine zu helfen, sind plötzlich hunderte von Milliarden da und diese Hilfen werden innerhalb von Tagen entschieden.
Die Entscheidungen, dem Bürger etwas zukommen zu lassen, dauern dagegen Monate.
Ich suche die Schuld nicht bei anderen, hatte nur gehofft diese 2 Jahre Zurechnung ca. 40 Euro bekomme auch ich.
Aber bitte die Zusatzrente der ZVK (also Malerkasse) nicht vergessen, denn diese gab es vor 40 Jahren bereits. Bin selbst Maler!
wobei von der Zusatzrente(falls diese überhaupt gezahlt wird) natürlich ca. 18 % volle Sozialversicherungsbeiträge abgehen und die natürlich bei Bruttoentgeltumwandlung voll zu versteuern ist, nicht zu vergessen......Verstehe ich hier alles richtig, oder hatte ich einen bösen Traum. Mit 55 J. in EM-Rente,vor 5 J. wegen Krebs, 40 J. Maler,ohne Fehlzeit, 850 Euro Nettorente. Bekomme ich von dem neuen Gesetz keinen Cent ab? Bitte schreibt mir das es so nicht ist. DankeAber bitte die Zusatzrente der ZVK (also Malerkasse) nicht vergessen, denn diese gab es vor 40 Jahren bereits. Bin selbst Maler!
Verstehe ich hier alles richtig, oder hatte ich einen bösen Traum. Mit 55 J. in EM-Rente,vor 5 J. wegen Krebs, 40 J. Maler,ohne Fehlzeit, 850 Euro Nettorente. Bekomme ich von dem neuen Gesetz keinen Cent ab? Bitte schreibt mir das es so nicht ist. Danke
[/quote]
Aber bitte die Zusatzrente der ZVK (also Malerkasse) nicht vergessen, denn diese gab es vor 40 Jahren bereits. Bin selbst Maler!
[/quote]
wobei von der Zusatzrente(falls diese überhaupt gezahlt wird) natürlich ca. 18 % volle Sozialversicherungsbeiträge abgehen und die natürlich bei Bruttoentgeltumwandlung voll zu versteuern ist, nicht zu vergessen......
Aber bitte die Zusatzrente der ZVK (also Malerkasse) nicht vergessen, denn diese gab es vor 40 Jahren bereits. Bin selbst Maler!
Mein Dank geht an Michl, habe dort angerufen - eine Zusatzrente von gut 60 Euro kann beantragt werden. :-)
Da ist es nicht mehr so schlimm, als Bestands-EM-Rentner keine Erhöhung zu bekommen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.