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Alter Hut - EM - Neue Frage !

von Neuefrage15.03.2009 | 19:34
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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,,,,,,,Beitrag von Experte, 09.03.2009, 8:03 Uhr In der Renteninformation ist bei der Höhe der EM-RT, wenn Sie das 60. LJ noch nicht vollendet haben, die Kürzung von 10,8% mit berücksichtigt,,,,, Frage 1. was wäre nach Vollendung des 60 LJ. 2. ist das bei allen ausgewiesenen Beträgen - Rentenauskünften so ( bin 1950 geboren ) der Fall. 3. was bedeutet bei der EM es war eine Rentenminderung aus 36 Monaten von 10,8% zu berücksichtigen. 4. Die ausgewiesenen Beträge für die Witwenrenten, sind das Festbeträge -Brutto für Netto. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir empfehlen ein persönliches Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z.B. unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

18 Antworten

Wolfgangam 16.03.2009 | 21:11
Hallo Neuefrage, lassen Sie sich die Renteninformation besser in der nächsten Beratungsstelle erläutern, wie die Abschläge nach dem 60. bei EM zurückgehen, was der mittlere Betrag der derzeitigen ungekürzten AR aus den gemeldeten Zeiten wirklich bedeutet und was bei Abzug KV/PV zu erwarten ist ...die Beträge sind immer Brutto-Beträge. Bei gesetzlicher KV/PV gibt es Abzüge bei Pflichtversicherten, freiwillig oder privat Versicherte erhalten einen Zuschuss. Und was bei Ihrem anvisiertem Rentenbeginn zu erwarten ist, wird man an Ihrem konkreten Einzellfall besser erklären können, als hier etwas im Dunklem zu stochern. Da haben Sie mehr Gewissheit ! Gruß w.
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 21:26
Schicken wir doch alle in die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, dann können wir dieses Forum endlich schließen.
Forumabschafferam 16.03.2009 | 21:33
Dann können aber hochbegabte Teilnehmer wie Sie ihre sehr qualifizierten Beiträge nicht mehr hier einstellen!
Wolfgangam 16.03.2009 | 21:43
...so denn Nick noch Nick ist - scheint Zeit für die Foren-Säu'le zu sein ;-) N8All! Gruß w.
Wolfgangam 16.03.2009 | 21:36
Ama scheinen zz. ein paar %oo in den Socken zu rocken ;-) ...und nicht hinter mehr als hinter 08/15 Fragen/Lösungen schauen zu können. ...gönnen wirs ihm :-)) Gruß w.
Very little Brainam 17.03.2009 | 09:04
Also Ihre Beiträge sind ja grossartig. Nicht nur das sie grösstenteils falsch sind, sondern auch noch total überflüssig. Manchen Sachverhalte im Rentenrecht sind halt so komplex, das man sie besser persönlich in einer Beratungsstelle klärt. Gut, wenn die Welt nur aus so superschlauen Ignoraten wie Ihnen bestehen würden, bräuchte man das nicht. Aber es gibt ja glücklicherweise auch normale Menschen. Da kann man im Sinne aller Forumsteilnehmer nur hoffen, das sie baldmöglichst wieder in der Versenkung verschwinden.
Mitlesenderam 17.03.2009 | 09:11
Wie kann auf eine offensichtlich ironische Anspielung von Wolfgang Amadeus mit einem solchen amokartigen und beleidigenden ("Ignorant")Wutanfall reagieren? Und wenn ich mir die anderen Beiträge von Wolfgang Amadeus ansehe, so haben die mehr Sachverstand als die anderer Möchtegernexperten. Very little Brain, auf Ihren Rundumschlag hätten Sie besser verzichtet.
Very little brainam 17.03.2009 | 09:49
Also amokartig und was sie sonst noch geschrieben haben ist wohl ein wenig total übertrieben. Die Aussage von Mozart, das hier sehr wohl Fragen zum Steuerrecht gestellt werden sollen, ist wohl sehr diskussionswürdig. Es wird von allen Stellen der Rententräger darauf hingewiesen, das steuerrechtliche Fragen von den zuständigen Finanzämtern/Steuerberatern ausschliesslich beantwortet werden dürfen. Was soll dann so eine Aussage von dem Herrn?????? Naja gut, wenn man in das Forum geht, und keine rechtlich richtigen Antworten haben möchte, dann ist es selbstverständlich OK so wie es Herr Amadeus schreibt. Wer jedoch seine Frage richtig beantowrtet haben möchte, was doch jeder normale Mensch möchte, der wird hier nur irregeleitet.
Wolfgang Amadeusam 17.03.2009 | 21:56
Offenbar weiß Very little Brain nicht, was hinsichtlich der Auskünfte zur Rentenbesteuerung der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, sagt, sonst hätte er mich nicht so beleidigt. Ich zitiere: "Wir wollen über die Grundzüge der Rentenbesteuerung informieren und die Steuerbelastung am konkreten Einzelfall vorrechnen." Und hier der komplette Beitrag: http://www.test.de/filestore/f200604034.pdf?path=/protected/36/1… Somit erweist sich der Beitrag von Very little brain als ziemlich daneben.
Typischam 18.03.2009 | 12:16
Anscheinend hatte Very little Brain nicht unrecht. Naja war es tatsächlich nur UNSINN was sie da von sich geben. Schön das es intelligente Menschen gibt. Lesen sie nach im Steuerberatungsgesetz, wer in steuerlichen Angelegenheiten überhaupt beraten DARF. (Und das Errechnen der individuellen Steuerbelastung ist definitiv eine steuerliche Beratung)
Peter und Paulam 18.03.2009 | 18:14
Very little brain und Typisch sind wohl die gleiche Person. Immer nur andere beleidigen. Selber nichts sinnvolles beitragen. Auf solche Leute können wir hier im Forum verzichten.
Typischam 19.03.2009 | 09:50
Ich habe nix mit Brain zu tun. Ich habe lediglich die rechtlich falsche Aussage von Amadeus angeprangert, das hier steuerliche Fragen beantwortet werden müssen. Im Steuerberatungsgesetz steht ausdrücklich, das ausschliesslich ( das bedeutet NUR ) die Finanzämter und Steuerberater dürfen. Eigentlich ist das für den normalen Menschenverstand ausreichend. Aber einige scheinen selbst solche höchst einfache Sachverhalte nicht verstehen zu können.
Steuerberateram 19.03.2009 | 11:25
Irrtum: Die Finanzämter dürfen keine Steuerberatungen durchführen. Sie dürfen lediglich Auskünfte zur Besteuerung erteilen. Das ist ein Unterschied. Steuerberatungen dürfen nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfe durchführen. Die Rentenversicherung darf ebenfalls allgemeine Auskünfte zur Besteuerung von gesetzlichen und privaten Beiträgen zur Altersvorsorge sowie zur Auszahlung von Renten oder anderen Produkten der privaten Altersvorsorge erteilen. Die Rentenversicherung bieten sogar Vorträge und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an (siehe Internetseite der Deutschen Rentenversicherung). Dass die Rentenversicherung mit dieser Thematik überhaupt nichts zu tun hat, ist also falsch. Eine individuelle Steuerberatung darf die Rentenversicherung jedoch nicht durchführen. Im Einzelfall mag jedoch die Abgrenzung schwierig sein, was noch als allgemeine Auskunft und was schon als individuelle Beratung zu bewerten ist.
Steuerberateram 19.03.2009 | 11:41
Aussage Very little brain: "Es wird von allen Stellen der Rententräger darauf hingewiesen, das steuerrechtliche Fragen von den zuständigen Finanzämtern/Steuerberatern ausschliesslich beantwortet werden dürfen." Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Auf der aktuellen Internetseite der Deutschen Rentenversicherung steht unter der Überschrift "Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Besteuerung von Alterseinkünften " u.a. folgendes: "Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich auch an die rund 900 Auskunfts- und Beratungsstellen in Deutschland wenden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon helfen unter 0800 10004800 gerne weiter." Fundstelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/sid_31DC9CD12…
Typischam 19.03.2009 | 11:59
OK, also wenn jemand hier nach der Besteuerung seiner Rente fragt, ist dies logischerweise eine individuelle Beratung, da es um seine Sache geht, und darf auf keinen Fall beantwortet werden. Vielen Dank für die Bestätigung Herr Steuerberater!!!
Ansgaram 19.03.2009 | 12:26
Das ist ja mittlerweile ein richtiger Kindergarten. Wenn man es mal kurz und knapp zusammenfasst, nur die Fakten. Wenn hier Fragen gestellt werden, so sind die so gut wie immer auf den eigenen Fall bezogen, also individuell. Das Steuerrecht ist höchst kompliziert und differenziert. DIe Fachleute der Rentenversicherung sind keine Steuerberater, sonst hiessen sie so. Wenn ich eine Frage stelle, erwarte ich doch eine richtige Antwort. Logischwerweise sind die Rentenberater keine ausgebildeten Steuerfachkräfte. Somit wäre es doch im eigenen Interesse sinnvoller sich bei Fragen an Fachleute zu wenden. Hier Kämpfe auszutragen wer zuständig ist und wer nicht, ist doch nicht im Sinne der Betroffenen, die gerne Hilfe bekommen würden. Ich denke Erwachsene sollten doch auch mal ein bisschen anfangen logisch zu denken. und sich hier nicht gegenseitig die Köppe einschlagen.
Very little brainam 19.03.2009 | 13:17
Die Aussage von B'son belegt ja noch einmal nachdrücklich wie die Sachlage ist.ISt ja eigentlich so einfach eindeutig, das es jeder verstehen müsste.Kann man nur hoffen, das da nun alles geklärt ist, endlich Ruhe diesbezüglich einkehrt
B´sonam 19.03.2009 | 12:47
Da diese Auskünfte jedoch (wie sie oben bereits geschrieben haben) grundsätzlich nur allgemeiner Natur sein dürfen, kommt es eben in den meisten Fällen dazu, dass die von den Versicherten gestellten Fragen (idR. "wie viel Steuern muss ich zahlen ?") nicht beantwortet werden können/dürfen.
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