Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

"Alternative" Altersteilzeit

von Karin Siegel11.06.2008 | 15:57
1238 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Besteht die Möglichkeit eine "alternative" Altersteilzeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren, wenn die Rahmenbedingungen für die "echte" Atz nicht erfüllt werden? z.B. Zeitraum 5 Jahre; 2,5 Jahre Vollzeitarbeit mit halber Bezahlung und anschließend 2,5 Jahre Freizeitphase mit halber Bezahlung - ohne Aufstockungsbeträge und Förderung durch die Agentur für Arbeit.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wolfgang hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

3 Antworten

Wolfgangam 12.06.2008 | 08:44
Hallo Karin, ein Arbeitsverhältniss kann wie auch immer gestaltet werden, wenn sich beide Seiten einig sind (Zusatzvertrag, Abänderungsvertrag). Vor der gesetzlichen ATZ war das durchaus schon Jahrzehnte lang üblich mit variablen Entgelt- und Zeitgestaltungen. Eventuell hat aber der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden ... Einzig die Voraussetzungen für die 'echte' ATZ wegen speziell der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit wären nicht erfüllt, so dass man sich nach anderen Altersrentenarten umsehen muss, was kein Problem sein sollte. Gruß w.
Ludwigam 12.06.2008 | 18:41
Hallo Wolfgang, was wären denn die anderen Rentenarten, zumal das Alter der Fragestellerin nicht bekannt ist und ihre Versicherungszeit auch nicht ersichtlich ist? Wieso kein Problem? Gruß Ludwig
Wolfgangam 13.06.2008 | 09:02
Hallo Ludwig, wollte damit sagen, dass die AR wg ATZ ja nicht die einzige Rentenart ist. - Regelaltersrente (65 + x) - AR an besonders langjährig Versicherte (65) - AR an langjährig Versicherte (ab 63) - AR an Schwerbeh. (ab 60 + x) - AR an Frauen (Geb. vor 1952, ab 60) Hier sollte es 'kein Problem' sein, nach den eigenen individuellen Voraussetzungen eine passende Rentenart/Eintrittsalter zu finden - und die 'alternative ATZ' bis dahin laufen zu lassen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026