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Experten-Antwort

Alterrente

von Justus09.01.2026 | 10:22
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich haben möchte so früh wie möglich in Rente gehen und bin am 14.05.1964 geboren. Wann kann ich gehen? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Justus,

 

Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen, Wartezeiten und Altersgrenzen:

Regelaltersrente – Wartezeit von 5 Jahren – 67 Jahre (ab Jahrgang 1964)

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Wartezeit von 45 Jahre – 65 Jahre

Altersrente für langjährig Versicherte – Wartezeit von 35 Jahren – 63 Jahre (14,4% Abschlag), 67 Jahre (abschlagsfrei)

Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Wartezeit von 35 Jahre – Schwerbehinderung GdB 50 – 62 Jahre (10,8%), 65 Jahre (abschlagsfrei)

 

Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. Die Altersgrenze für diese Rente wird zur­zeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Die entsprechenden Anträge können Sie ganz bequem über unsere Online-Services stellen. Diese finden Sie hier: eAntrag - Startseite (eservice-drv.de)

 

Alternativ sind Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenälteste gern bei der Antragstellung behilflich

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Einfacham 09.01.2026 | 10:32
Geben Sie einfach auf der folgenden Seite Ihr Geburtsdatum ein und dann erhalten Sie alle Datumswerte: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Ohne Schwerbehinderung und mit mindestens 35 jahren Wartezeit ist das nach jetziger Gesetzeslage der 01.06.2027 (dann mit 14,4% Abschlag).
KSCam 09.01.2026 | 11:43
Wie wäre es das auf Seite 4-6 Ihrer letzten Rentenauskunft einfach nachzulesen. So was sollte der Jg 64 doch haben, oder?
Au weiaam 09.01.2026 | 12:45
Das fällt Ihnen im Alter von fast 62 !!! Jahren ein? Haben Sie nie die Ihnen zugesandten Unterlagen der Rentenversicherung gelesen (Renteninformation, Rentenauskunft)?
Kaum zu glauben!am 09.01.2026 | 13:23
Vermutlich nicht🤪! Das wundert einen aber bei den Fragestellern hier im Forum nicht mehr. Die meisten wissen schon genau, aus welchen Gründen sie nur anonym fragen. Außerhalb der Anonymität würde man nur ungläubig den Kopf schütteln.
Praxisam 09.01.2026 | 14:13
Schauen Sie einfach in die letzte Rentenauskunft. Dort steht zu jeder einzelnen Rentenart der frühestmögliche Rentenbeginn drin.
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