senf-dazu hat es schon richtig dargestellt.
Wenn sie damit nicht explizit gegen eine vertragliche Bedingung in Ihrer Vorruhestandslösung verstoßen, müssten Sie nicht zwangsläufig zum 01.02.2017 die Rt nehmen. Soweit die 45 Jahre schon beisammen sind, könnten Sie dann einfach warten, müssten quasi nicht arbeiten. Aber auch das wäre nicht verboten. Fast 10% Abschlag - oder keiner, dass sollten Sie sich überlegen. Bei Fragen im detail wäre vielleicht ein Termin in einer unserer Beratungsstellen hilfreich.