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Experten-Antwort

Alterrente für besonders langjährige Versicherte

von Klaus Schakulat28.01.2016 | 15:36
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5 Antworten

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Ich habe nach dem neuen Leistungsverbesserungsgesetz einen Anspruch auf Rente für besonders langjährige Verischerte. Geboren bin ich 1954 und könnte dies Rente abschlagsfrei ab dem 1.7.2017 in Anspruch nehmen. (63+4 Monate). Durch eine Vorruhestandsregelung müsste ich allerdings mit Vollendung des 63. Lebensjahrs in Rente gehen, also im Februar 2017. Meine Frage: Da eine vorzeitige Inanspruchnahme der o.a. Rente nicht möglich ist, mit welcher Abschlagshöhe muss ich dann rechnen? Oder lohnt es sich die 4 Monate zu warten?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

senf-dazu hat es schon richtig dargestellt.

Wenn sie damit nicht explizit gegen eine vertragliche Bedingung in Ihrer Vorruhestandslösung verstoßen, müssten Sie nicht zwangsläufig zum 01.02.2017 die Rt nehmen. Soweit die 45 Jahre schon beisammen sind, könnten Sie dann einfach warten, müssten quasi nicht arbeiten. Aber auch das wäre nicht verboten. Fast 10% Abschlag - oder keiner, dass sollten Sie sich überlegen. Bei Fragen im detail wäre vielleicht ein Termin in einer unserer Beratungsstellen hilfreich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwin Knöll,

Sie haben offensichtlich die Absicht in die Altersrente für besonders lang Versichert zu gehen. Die von „W*lfgang“ vorgeschlagen LINKS würden Ihnen allerdings auch nur bedingt weiterhelfen, da der „Experte“ schon damals zu den Fragen eine Arbeitslosengeldanspruchs bzw einer Sperrzeit keine abschließende Antwort gegeben hatte. Für den Rentenversicherungsträger stellt es grundsätzlich kein Problem dar, wenn Sie erst zwei Monate später in Ihre Altersrente gehen. Da sich aber auch aus Ihrem Altersteilzeit- oder Aufhebungsvertrag auch Konsequenzen für eventuell geleistete Abfindungen, bei Ihrer Betriebsrente etc. ergeben könnten, sollten Sie unbedingt sich nochmals bei Ihrem Arbeitgeber oder Personalbüro, Betriebsrat etc. erkundigen, ob aus sich weiter Nachteile ergeben könnten.

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3 Antworten

senf-dazuam 28.01.2016 | 16:06
Die Liste der Antworten zu diesem Thema ist lang ... einfach mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen. Der Abschlag berechnet sich nicht vom Beginn der "Rente ab 63" her, sondern von der Regelaltersgrenze. Damit beträgt der Abschlag laut http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Rent… stolze 9,6 %. Wenn die Überbrückung von 4 Monaten finanziell möglich ist, rechnet sich das Warten auf die abschlagsfreie Rente nach etwa 3,5 Jahren.
Prof. Hendriksam 28.01.2016 | 17:13
Im Falle der Überbrückung sind natürlich auch Überlegungen hinsichtlich der Krankenversicherung zu tätigen. Wenn Sie vier Monate "nur auf der Coach liegen" sind Sie erstmal nicht krankenversichert. Ggf. ist ja eine Familienversicherung über den Ehepartner (falls vorhanden) möglich. Alternativ dann natürlich eine freiwillige Krankenversicherung. Die dabei entstehenden Kosten, sind in der o.g. Überlegung von "etwa 3,5 Jahren" ebenfalls mit einzukalkulieren.
W*lfgangam 28.01.2016 | 20:33
Hallo Klaus Schakulat, Fangen Sie auch ab diesem Beitrag an, rückwärts zu lesen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… 4 Monate? Wenn es nur um Rente, keine Frage: warten. In vier Jahren haben Sie mit dem Mehrbetrag/ungekürzte Rente die nicht erhaltene/gekürzte Rentenzahlung wieder auf dem Konto. Kommen andere nicht zahlbare Einkommensarten / Betriebsrente / AG-Zuschüsse/Abfindungen und/oder bes. Familienverhältnisse hinzu, kann sich schon eine etwas längere 'Renditephase' gegen 10 Jahre ergeben. Suchen Sie Ihr örtliches Versicherungsamt, dann kann Ihnen in diesem Fall ggf. mehr Hintergrundwissen bieten, als die DRV-Beratungsstelle. Gruß w.
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