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Experten-Antwort

Alters- und Witwenrente und Steuern

von Schwiegertochter08.03.2014 | 20:43
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5 Antworten

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Hallo, meine Schwiegermutter fragte mich heute ob sie Steuern zahlen muss. Da ich selbst keine Ahnung habe, stell ich die Frage mal hier ins Forum. Sie hat zusammen mit ihrer eigenen Rente sowie Witwenrente monatlich 1.500 Euro Nettorente. Sie ist mit Rentenüberleitungsgesetz (ehem. DDR) vor ca. 20 Jahren in Altersrente gegangen, jetzt 82 Jahre alt, kein GdB und hat 4 Kinder erzogen. Witwe ist sie seit 2009. Sie hat keine Ersparnisse. Gibt es einen Steuerfreibetrag für eigene Pflegevorsorge? Vielleicht kann mich jemand von den hier Lesenden unterstützen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob Ihre Schwiegermutter Steuern von Ihrer Rente zahlen muss, kann lIhnen nur das Finanzamt beantworten. Das hängt nämlich u.a. davon ab, welche Einkünfte außer der Rente noch vorhanden sind, ob individuelle Freibeträge zur berücksichtigen sind usw.

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4 Antworten

Herz1952am 08.03.2014 | 21:53
Hallo Schwiegertochter, diese Fragen kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten. Lassen Sie sich einen Termin beim Sachbearbeiter Ihrer Schwiegermutter geben und fragen Sie nach den Unterlagen, die Sie unbedingt brauchen (Zumindest die Rentenbescheide - Maßgebend ist nämlich die Brutto-Rente). Wenn ich die Sache überschlage, könnte es sein, dass es auch zu Nachzahlungen kommt. Aber wirklich Auskunft geben kann Ihnen nur das Finanzamt. Herz1952
Onkel Ottoam 08.03.2014 | 22:06
DarkKnight RVam 10.03.2014 | 07:43
Hallo Schwiegertochter, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht, kann man nicht genau sagen, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Es könnten ja noch weitere zu versteuernde Einkünfte vorhanden sein, genauso gut könnten weitere Freibeträge eine Rolle spielen. Generell kann man sagen, dass bei Rentenbeginnen bis 2005 eine Rentenhöhe von ca. 1.559 Euro nicht zum Überschreiten des Grundfreibetrages führt. Ausgehend von der Bruttorente!!!! Aber gut, dass ihr Fall für ein tolles Beispiel brauchbar ist. 4 Kinder hat Ihre Mutter erzogen...ich gehe mal davon aus, alle vor 1992 geboren. Deswegen "profitiert" Sie bald (1.7.2014) von der sogenannten "Mütterrente". Sie bekommt für jedes Kind noch einen Entgeltpunkt dazu. Hoffen wir mal, dass Sie durch diese Erhöhung nicht steuerpflichtig wird (wenn Sie es nicht schon war)! 8-)
Schwiegertochteram 10.03.2014 | 23:13
Hallo Dark......, meine Schwiegermutter wird nicht von der Mütterrente "profitieren". Zwar sind ihre Kinder weit vor 1992 geboren. Aber da sie als ehemalige DDR-Bürgerin kurz nach der Wende berentet wurde und ihre Rente nach dem Rentenüberleitungsgesetz berechnet wurde, sind die vier Kinder bereits entsprechend angerechnet worden. Ansonsten Danke an alle, ein Termin bei einem Streuerberater wurde heute vereinbart.
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