Hallo Stromer,
beziehen Versicherte Anpassungsgeld, weil sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohleanlagen und Braunkohletagebaue sowie der Steinkohleanlagen aus den in § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes genannten Gründen ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind damit die Voraussetzungen für den von Ihnen erwähnte Vertrauensschutz nicht erfüllt.
In Ihrem Fall bleibt es somit bei der Anhebung der Altersgrenze auf das 66. Lebensjahr + 6 Monate für den abschlagsfreien Rentenbezug. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist zum 63. Lebensjahr möglich. Ihr Abschlag beträgt somit 12,6 %.
Für weitere Fragen zum Anpassungsgeld wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung