Der Berechnung Ihrer Altersrente werden alle rentenrechtlich relevanten Zeiten zugrunde gelegt, die Sie bis zum 31.12.2011 zurückgelegt haben. Die Zeiten von Januar 2012 bis Februar 2014 wird in dieser Rente nicht, auch nicht mit fiktiven Werten, berücksichtigt.
Wenn für Sie keine Vertrauensschutzregelungen greifen, würden Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. In der Folge müssten Sie auch mit Abschlägen rechnen. Falls Sie am 02.02.1949 geboren sind, würde Ihre Rente für schwerbehinderte Menschen um 4,2 % gekürzt.