Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen

von Lea Sophie29.09.2010 | 22:54
2492 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin vor 1952 geboren und werde am 01.01.2012 mit 60% Behinderung in Rente gehen. Welche Rente bekomme ich( Regelaltersrente die ich bis jetzt erreicht habe oder die Regel- altersrente die ich am 02.02.2014 erhalten würde Freue mich auf Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Berechnung Ihrer Altersrente werden alle rentenrechtlich relevanten Zeiten zugrunde gelegt, die Sie bis zum 31.12.2011 zurückgelegt haben. Die Zeiten von Januar 2012 bis Februar 2014 wird in dieser Rente nicht, auch nicht mit fiktiven Werten, berücksichtigt.

Wenn für Sie keine Vertrauensschutzregelungen greifen, würden Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. In der Folge müssten Sie auch mit Abschlägen rechnen. Falls Sie am 02.02.1949 geboren sind, würde Ihre Rente für schwerbehinderte Menschen um 4,2 % gekürzt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sie haben natürlich vollig recht. Jeder, der vor 1952 geboren und schwerbehindert ist, kann mit 63 abschlagsfrei Altersrente beziehen.

Ich bin von falschen Daten ausgegangen. Bitte entschuldigen Sie den Fehler.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Peter M.am 30.09.2010 | 08:05
Natürlich erhalten sie nur die Rente ( abzüglich der Abschlage, sowie abzüglich der Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ), die sie auch bisher durch Beiträge finanziert haben. Also die sie bisher erreicht haben. Sie können ja nicht eine Rente bekommen die induziert, das sie noch weitere Jahre eingezahlt haben, bowohl sie schon löngst Rentnerin sind. Das wäre ja völlig unlogisch.
Lea Sophieam 01.10.2010 | 20:53
Ich bin im Dez.1948 geboren und bekomme kein Vertrauenschutz. Ich habe gelesen wer vor dem 1.Jan.1950 geboren ist könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren abschlagsfrei erhalten. Sie schreiben aber was ganz anderes. Ich verstehe jetzt überhaupt nichts mehr Freue mich auf Antwort
-_-am 29.09.2010 | 23:02
Zitat von Lea Sophie anzeigenausblenden
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach dem Recht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Die individuellen Abschläge richten sich nach der Rentenart und dem Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026