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Altersgrundsicherung

von Diana12.02.2007 | 11:59
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gibte es in irgend einer Form eine Tabelle, die man selbst mit Leben bestücken kann, um zu sehen ob man Anspruch aud Grundsicherung im Alter hat??? 2. Es ist doch laut Bundesgerichtshof nicht zulassig die Kontoauszüge der letzten 3 Monate zu verlangen?!

4 Antworten

Schäuble, Mißfelder, Raffelhüschen, 50-plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 12.02.2007 | 13:54
Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII beruhen auf dem Bedürftigkeitsprinzip. Nicht jedermann, der eine niedrige Altersrente erhält, ist bedürftig im Sinne des SGB XII. So hat der Fabrikantensohn, der 3 Jahre eine versicherungspflichtige Berufsausbildung zurückgelegt hat, dann noch 2 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, um schließlich die gut gehende Fabrik seines Vaters zu übernehmen, eben trotz niedriger Rente ab 65 aus verständlichen Gründen keinen Grundsicherungsanspruch. Bei der Beurteilung, ob ein Leistungsanspruch bestehen könnte, spielt also nicht nur das Einkommen, sondern auch das zur Verfügung stehende Vermögen eine wesentliche Rolle. Gegen die Offenlegung der Vermögensverhältnisse scheinen Sie sich sperren zu wollen. Aus welchem Grund denn eigentlich? Sie sollten im übrigen wissen, dass in Deutschland mehr oder weniger kein Bankgeheimnis mehr besteht. https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/steuer/index.h… http://www.hsv-forum.de/showthread.php?t=34572 Erläuterungen zur Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII und zum Vermögensfreibetrag unter: http://www.johannesstift-berlin.de/public_html/download-center/G…
Dianaam 12.02.2007 | 14:21
Damit ist mir leider nicht geholfen:-(. Wäre nett wenn hilfreiche Antwort aus Erfahrung. Die genannten können mir nicht helfen, weil denn selbst nicht zu helfen ist.
Geileram 12.02.2007 | 14:46
Liebe Diana, gehen Sie doch Zeitungen austragen, dann sind Sie auf die Grundsicherung nicht angewiesen und brauchen auch keine aktuellen Kontoauszüge vorlegen. Sie sind morgens an der frischen Luft, bewegen sich, halten sich fit. Also vergessen Sie die Grundsicherung, auf zu Ihrer Tageszeitung und ran an das Tagewerk. Ihr Geiler
Bernhardam 12.02.2007 | 16:04
Die finanziellen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter (= Sozialhilfe) sind fast identisch mit denen für einen Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Die Berechnungsvorschriften für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen sind sehr kompliziert, und ohne gründliche Einarbeitung nicht nachvollziehbar. Das liegt zum einen am deutschen Hang zu Bürokratie und Einzelfallgerechtigkeit, zum anderen soll den Berechtigten damit die Möglichkeit genommen werden, das Handeln der Verwaltung zu überprüfen, und ein abschreckender Effekt soll auch bewirkt werden. Sie werden also nicht umhinkommen, sich mit der Materie zu beschäftigen. Brauchbare und ausführliche Informationen finden Sie bei www.tacheles-sozialhilfe.de
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