Hallo Nobi,
Da Sie nach Ihren Schilderungen im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, erhöhen die Arbeitgeberbeiträge allein Ihre Rente nicht. Dies gilt auch nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters. Eine Erhöhung der Rente bei gleichzeitiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs tritt nur ein, wenn dieser versicherungspflichtig ist, Sie also eigene Beiträge zahlen. Dazu müssten Sie für diese Beschäfigung die Versicherungsfreiheit widerrufen.
Wir empfehlen Ihnen dazu, sich hierzu weiter persönlich bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie von der Beitragspflicht befreit waren, gibt es keine Rentenerhöhung.
Ja, gibt ein irres Rentenplus
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