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Experten-Antwort

Altersrente

von Ernie29.06.2017 | 15:47
758 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen! Ich gehe am 01.08.2018 in Altersrente. Ich habe gehört, dass es verschiedene Arten von Altersrenten gibt. Kann mir jemand sagen welche ich nächstes Jahr in Anspruch nehmen kann? Vielen Dank! MfG Ernie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2017 | 18:30

Hallo Ernie,

einen Überblick über die möglichen Altersrenten und deren Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20

herunterladen können.

Darüber hinaus können Sie auch den Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

nutzen, welcher Ihnen individuell die für Sie möglichen Rentenarten mit ihrem jeweils frühestmöglichen Rentenbeginn und den ggf. zu erwartenden Abschlägen anzeigt.

7 Antworten

santanderam 29.06.2017 | 16:21
Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte Altersrente für Bergleute .....
Klugpuperam 29.06.2017 | 16:41
Altersrente für Frauen? Das Thema ist durch.
Fortitude oneam 29.06.2017 | 16:40
Hallo Ernie, von den 6 Rentenarten fällt wahrscheinlich die Altersrente für Frauen weg. Bleiben noch fünf übrig. Wer die Wahl hat, hat die Qual. Aber schau doch einfach mal in Deiner Rentenauskunft nach. Mfg
W*lfgangam 29.06.2017 | 19:23
Klugpuper schrieb

Altersrente für Frauen?

Das Thema ist durch.

Hallo Klugpuper, denken wir an diese Regelaltersgrenze und Zuschlags-EP noch nicht so ganz, verstärkt auch unter dem Gesichtspunkt der 'Flexirente' ...so schnell werden Sie alten Rentenballast nicht los ;-) Gruß w.
Unwissendeam 30.06.2017 | 10:02
W*lfgang schrieb

...genau das hab ich nicht ausschließen wollen zur Antwort 'Das Thema ist durch' - mehr Inhalt hatte mein Beitrag nun wirklich nicht, statt auf die bekannten/abgelaufenen Regelungen dazu noch mal einzugehen ...was Sie ja nun dankenswerterweise nachgeschoben haben ;-)

Gruß

w.

Lieber W*lfgang, da liegen Sie mit den Argumenten "Regelaltersgrenze", "Zuschlags-EP" und "Flexirente" aber leider falsch. Wer eine Altersrente für Frauen beantragen möchte, muss Jahrgang 1951 oder älter sein. Für diese Jahrgänge liegt allerdings die Regelaltersgrenze am 01.07.2017 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Zuschlags-EP-Regelung nach dem Flexirentengesetz) bereits in der Vergangenheit. Rechnen Sie ruhig mal nach! Natürlich könnte eine Frau des Jahrgangs 1951 oder älter zum 01.07.2017 rein formell noch eine Altersrente für Frauen statt einer Regelaltersrente beantragen; im Hinblick auf die "Zuschlags-EP" und die "Flexirente" ist das aber für'n hohlen Zahn. Ob Ernie eine Frau ist, sei auch noch dahingestellt. Ernie ist eigentlich ein Männername…
Unwissendeam 02.07.2017 | 08:12
W*lfgang schrieb

...genau das hab ich nicht ausschließen wollen zur Antwort 'Das Thema ist durch' - mehr Inhalt hatte mein Beitrag nun wirklich nicht, statt auf die bekannten/abgelaufenen Regelungen dazu noch mal einzugehen ...was Sie ja nun dankenswerterweise nachgeschoben haben ;-)

Gruß

w.

Natürlich könnte...
...genau das hab ich nicht ausschließen wollen zur Antwort 'Das Thema ist durch' - mehr Inhalt hatte mein Beitrag nun wirklich nicht, statt auf die bekannten/abgelaufenen Regelungen dazu noch mal einzugehen ...was Sie ja nun dankenswerterweise nachgeschoben haben ;-) Gruß w.
Mehr Inhalt hatte Ihr Beitrag nicht? Dann hatten Sie also gar nichts von „Regelaltersgrenze“, „Zuschlags-EP“ und „Flexirente“ geschrieben? Sorry, da hatte ich mir wohl nur eingebildet, dass diese drei Schlagworte in Ihrem Beitrag enthalten waren. Muss ich gleich nochmal nachlesen ...
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