Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente

von MWXZ30.05.2016 | 17:48
1166 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Dezember 2016 kann ich in die Altersente für langjährige Versicherte gehen. Dies habe ich mit der Beratungsstelle der Rentenversicherung bereits abgestimmt. Derzeit bin ich leider krank und beziehe Krankengeld. Die Aufforderung zum Rehaantrag durch die Krankenkasse erfolgte bereits. 10 Wochenfrist wird natürlich ausgenutzt. Kann die Rentenversicherung den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln ohne dass ich vorher befragt werde. Die Krankenkasse will mich anscheinend los werden, obwohl dies die erste Krankengeldzahlung in meinem ganzen Berufsleben ist. Ich bitte um Info, wie ich weiter verfahren kann. Danke

4 Antworten

KSCam 30.05.2016 | 19:37
Ja der Rehaantrag könnte umgewandelt werden, wenn Sie nach Ansicht der DRV Ärzte erwerbsgemindert sind und sich das durch eine Reha nicht ändern lässt. Wäre aber doch gar nicht tragisch, den die AR für langjährig Versicherte hätte bei mit 63 knapp 9% Abschlag, wohingegen die EM rente mit 63 einen weit geringeren Abschlag hat.....das sollte dann sogar ein höherer Betrag sein...... Mehr als auf Zeit spielen und den Rehaantrag unter voller Ausnutzung der 10 Wochenfrist zu stellen können Sie nicht. Aber bis die 10 Wochen rum sind ist schon Mitte /Ende Juli, bis dann der Antrag bearbeitet und im schlimmsten Falle festgestellt ist, dass der Antrag umzudeuten ist und Sie dann den Rentenantrag (auch da haben Sie locker 4- 8 Wochen Zeit) stellen, ist garantiert schon Herbst......wo ist also Ihr Problem? :)
MWXZam 31.05.2016 | 08:52
Hallo KSC, ich gehe am 1.12.16 ohne Abschläge in Rente. Falls eine Umwandlung des Rehaantrages folgt, habe ich Rentenabschläge.
W*lfgangam 31.05.2016 | 19:46
Hallo MWXZ, hier ein Hinweise zum 'eingeschränkten' Dispositionsrecht der _KK_: Zitat: "Hängt die Wirksamkeit der Antragsrücknahme bzw. der Ausschluss der Rentenantragsfiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI von der Zustimmung der Krankenkasse ab, kann der Versicherte eine förmliche Entscheidung der Krankenkasse darüber herbeiführen, ob sie diese Zustimmung erteilt oder nicht. Die Krankenkasse ist in ihrer Entschließung über diesen Antrag nicht völlig freigestellt, sondern hat ihre Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die Entscheidung ist auf Ermessensfehler hin sozialgerichtlich überprüfbar. Kann der Versicherte ein berechtigtes Interesse am Hinausschieben des Rentenbeginns geltend machen, das die Belange der Krankenkasse überwiegt, muss diese ihre Zustimmung erteilen. Ein solches berechtigtes Interesse des Versicherten kommt vor allem in Betracht, wenn eine erhebliche Verbesserung des Rentenanspruchs erreicht werden kann, z. B. durch eine evtl. noch mögliche Erfüllung der Voraussetzungen für eine Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage." http://www.finkenbusch.de/?p=918 Gruß w.
MWXZam 01.06.2016 | 09:11
Hallo W. das hilft mir weiter. Danke für den Hinweis. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026