Die Erwerbsminderungsrenten aber auch die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Danach erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Regelaltersrente. Regelaltersgrenze war bisher das 65. Lebensjahr, wird aber nun nach und nach schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Um abzuklären, welche Grenze bei Ihnen nun genau gilt, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.