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Altersrente

von Agnes26.03.2008 | 19:06
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2 Antworten

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Hallo, ich habe heute mit einer Nachbarin gesprochen, türkische Staatsangehörige, die mir sagte, dass sie ein Altersruheld aus der deutschen Rentenversicherung erhält. Sie ist seit Jahren in Deutschland. Einer Beschäftigung ist sie hier nie nachgegangen. Sie hat sieben Kinder, die alle hier in Deutschland geboren sind. Meine Frage ist, kann dies sein? Wenn ja, ich möchte keine Neiddiskussion oder ähnliches anzetteln. Schließlich hat sie sieben Kinder geboren, die übrigens alle berufstätig und Beitragszahler sind. Agnes

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Kindererziehung werden unter anderem in der Rentenversicherung angerechnet, wenn die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Auch Ausländer bekommen Zeiten der Kindererziehung in Deutschland angerechnet, sofern Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und somit einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Für die vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder endet die Kindererziehungszeit zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats, ab dem 1.1.1992 werden pro Kind 36 Kalendermonate für die Erziehungszeit angerechnet.

Nachdem Ihre Nachbarin sieben Kinder hat, kann sie allein mit den Kindererziehungszeiten einen Anspruch auf Regelaltersrente (Wartezeit von 60 Monaten) erfüllen.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 27.03.2008 | 07:25
Pro in Deutschland erzogenes Kind gibt es mindestens ein Jahr Kindererziehungszeiten. Bei sieben Kindern ergäben sich somit sieben Jahre Kindererziehungszeiten. Für die Regelaltersrente benötigt man eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Also ist das mit dem Rentenanspruch durchaus schlüssig.
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