Hallo Bella74!
Die Angaben reichen nicht aus, um Ihre Frage vollständig zu beantworten.
Die Regelaltersrente kann eine im Juli 1951 geborene Versicherte spätestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 5 Monaten in Anspruch nehmen. Das wäre der 01.01.2017.
Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen reicht ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 nicht aus. Für diese Altersrente benötigen Sie einen GdB von mindestens 50. Sofern dieser vorliegt (und die übrigen Voraussetzungen), kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden (also ab dem 01.08.2014).
Es kommen für Sie ggf. noch weitere Altersrenten (Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte) in Frage. Ohne Ihre Versicherungsbiographie zu kennen, kann allerdings keine Aussage getroffen werden, ob Sie einen Anspruch auf eine dieser Renten haben.
Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle, oder wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort können Sie eine Rentenauskunft erhalten, welche Ihre Frage beantwortet.