Hallo Hans,
ohne Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbezug zu dem genannten Datum nicht möglich.
Ihre Schwester sollte sich mit dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und dort eine Rentenauskunft anfordern.
In dieser Auskunft wird mitgeteilt, wann und mit welchem Abschlag eine Rentenzahlung für Ihre Schwester möglich ist.