Hallo Klaus,
das Erfordernis von mehr als 120 Monaten Pflichtbeiträgen nach Vollendung des 40. Lebensjahres kann nicht durch eine Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllt werden.
Aufgrund der Beitragszahlung ab 12/2009 wird Ihre Frau die fehlenden 22 Monate im September 2011 erreichen, so dass sie, sofern die weiteren Voraussetzungen (Vollendung des 60. Lebenjahres und Erfüllung der Wartezeit von 180 Monaten Beitragszeiten) erfüllt sind, ab Oktober 2011 in die Altersrente ggf. mit Abzügen gehen kann.
Sollte jedoch die Wartezeit von 180 Monaten Beitragszeiten zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sein, so wäre es möglich weitere Beitragsmonate für diese Wartezeit durch eine freiwillige Beitragszahlung für das Jahr 2009 zu erzielen. Die Beantragung der Zahlung freiwilliger Beiträge für 2009 muss bis zum31.12.2010 erfolgen.