Hallo Bernd,
sofern Ihr Rentenbezug nahtlos von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente übergeht, erhalten Sie einen Bestandsschutz auf den bisher gezahlten Erwerbsminderungsrentenbetrag. D.h. dass der Zahlbetrag der Altersrente nicht niedriger wird.
Durch eine gesonderte Berechnung der Altersrente aus den nunmehr vorliegenden Versicherungszeiten wird geprüft, ob der Betrag der Altersrente unter Berücksichtigung des bei dem neuen Rentenbeginn geltenden Rechts höher ist als die bisherige Erwerbsminderungsrente.
Die geminderten Entgeltpunkte, die bereits der Berechnung der Erwerbsminderungsrente unterlagen, bleiben weiterhin gemindert. Insofern kann es sein, dass Ihre Altersrente nicht höher ist als die volle Erwerbsminderungsrente.