Hallo Herr Müller,
unter der Annahme, dass jemand zu seiner Altersrente 451 Euro hinzuverdient, wäre die Altersrente als Teilrente zu zahlen und zwar in Höhe einer 2/3-Rente.
Über die Höhe der Teilrente bei einem Hinzuverdienst über 450 Euro kann man sich individuell bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger informieren.
Es bestünde auch die Möglichkeit bis zum regulären Rentenalter auf die Altersrente zu verzichten (also die Rente wieder stoppen). Nachteile würden hierbei nicht entstehen. Diese Altersrente könnte auch jederzeit wieder zahlbar gemacht werden, auch vor dem regulären Rentenalter. Natürlich dann unter Beachtung eines gegebenenfalls vorhandenen Hinzuverdienstes. Aber ein Verzicht macht aus meiner Sicht aber wenig Sinn. Denn dann bleiben als Einnahme nur die 451 Euro. Bei Bezug der Altersrente als Teilrente, würde zu der Einnahme von 451 Euro noch die Teilrente gezahlt.
Ich empfehle der betroffenen Person eine individuelle Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.