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Experten-Antwort

Altersrente

von inja06.02.2011 | 19:14
1674 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vielen Dank, Habe einpaar Fragen Wann sollte spätestns der Rentenantrag bei der RV vorliegen?? Sie wird Anfang April 65Jahre. Da sie in Spanien lebt kann Sie es auch telefonisch oder per E.-Mail beantragen?? Sie wird erst im Juni nach Deutschland kommen können und eventl. bei der RV vorsprechen können. Da sie bereits seit 30Jahren in Spanien lebt, und hier in Deutschland keine KK. besitzt, wie wird es mit der Rente verrechnet?? Wird ihr auf jeden Fall die KK. abgezogen?? Womöglich noch seit Bestehn der Pflichtversicherung die Jahre als Nachzahlung aufgebruimmt?, falls sie sich jetzt hier in Deutschland in die letze KK geht? Muss sie nun als deutsche Rentnerin hier in eine KK? In Spanien ist sie auch nicht versichert. Falls ein Antrag per E.-Mail nicht gehen kann verliert Sie den Anspruch von April -Juni?obwohl sie die Altersrente erreicht hat? nochmals vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von „RFn“ und „-_-„ wird zugestimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass das vorliegen, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt, nicht vom Rentenversicherungsträger, sondern von einer gesetzlichen Krankenkasse geprüft wird. Weiter Informationen können Sie auch unter folgendem Link erhalten:

http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/02_rente/R0815.html?nn=49992

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 07.02.2011 | 13:00
Telefonisch oder Mail geht nicht, da keine Identifikation erfolgen kann. Anrufen und mailen kann jeder. Der Antrag kann rechtskräftig bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat gestellt werden. Die Antragsformulare können aus dem Formularcenter heruntergeladen und ausgefüllt an die DRV geschickt werden. Die Krankenversicherung wird nur von der Krankenkasse festgestellt und der DRV übermittelt. Zuständig ist die KK, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder die AOK vom letzten Wohnsitz in Deutschland.
-_-am 08.02.2011 | 00:06
:P Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Spanien zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3096 http://www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de Den Antrag kann man auch online stellen bzw. vorbereiten. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Der Antrag kann außerdem zunächst formlos zur Fristwahrung gestellt werden: "Ich beantrage hiermit zunächst zur Fristwahrung Regelaltersrente. Den formularmäßigen Rentenantrag werde ich bis ... nachreichen."
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