Hallo Uschi28,
Wenn Sie ab Juni 2025 eine Rente aus der Unfallkasse erhalten, kann Ihre gesetzliche Altersrente unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden. Die gesetzliche Regelung ( § 93 SGB VI) sieht vor, dass die Verletztenrente aus der Unfallrente auf die gesetzliche Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt. Das heißt, wenn die Voraussetzungen vorliegen kommt es zu einer Kürzung Ihrer gesetzlichen Altersrente, nicht der Verletztenrente der Berufsgenossenschaft.
Die Kürzung erfolgt allerdings nur, sofern die Summe aus beiden Renten einen sogenannten Grenzbetrag überschreitet. Dieser Grenzbetrag wird auf Basis Ihres Jahresarbeitsverdienstes berechnet. ( 70% des Jahresarbeitsverdienstes ). Solange die Summe beider Renten unterhalb dieses Grenzbetrages liegt, bleibt Ihre gesetzliche Rente ungekürzt.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie der deutschen Rentenversicherung, sobald Ihnen der Bescheid zu Ihrer gesetzlichen Unfallrente vorliegt, diesen zukommen lassen, damit der Rentenversicherungsträger die Anrechnung prüfen kann.
Selbstverständlich können Sie zu dieser Thematik auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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