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Experten-Antwort

Altersrente ab 01.04.2025

von Uschi2813.03.2025 | 21:31
730 Ansichten
3 Antworten
Im Mai 2024 hatte ich einen Arbeitsunfall. Zur Zeit bekomme ich keine Rente aus der Unfallkasse. Muss aber zum Gutachter. Sollte ich ab Juni 2025 eine Rente aus der Unfallkasse bekommen, wird meine gesetzliche Rente rückwirkend gekürzt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2025 | 16:21

Hallo Uschi28,

 

Wenn Sie ab Juni 2025 eine Rente aus der Unfallkasse erhalten, kann Ihre gesetzliche Altersrente unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden. Die gesetzliche Regelung ( § 93 SGB VI) sieht vor, dass die Verletztenrente aus der Unfallrente auf die gesetzliche Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt. Das heißt, wenn die Voraussetzungen vorliegen kommt es zu einer Kürzung Ihrer gesetzlichen Altersrente, nicht der Verletztenrente der Berufsgenossenschaft.

 

Die Kürzung erfolgt allerdings nur, sofern die Summe aus beiden Renten einen sogenannten Grenzbetrag überschreitet. Dieser Grenzbetrag wird auf Basis Ihres Jahresarbeitsverdienstes berechnet. ( 70% des Jahresarbeitsverdienstes ). Solange die Summe beider Renten unterhalb dieses Grenzbetrages liegt, bleibt Ihre gesetzliche Rente ungekürzt.

 

Es ist jedoch wichtig, dass Sie der deutschen Rentenversicherung, sobald Ihnen der Bescheid zu Ihrer gesetzlichen Unfallrente vorliegt, diesen zukommen lassen, damit der Rentenversicherungsträger die Anrechnung prüfen kann.

 

Selbstverständlich können Sie zu dieser Thematik auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 13.03.2025 | 22:15
Das ist abhängig von Ihren individuellen Werten und kann pauschal mit Ihren Angaben nicht beantwortet werden. Vielleicht ja, vielleicht auch nein. Da bräuchte man Ihre Rentenhöhe, sowie den Betrag der Unfallrente, den Prozentsatz und den der Unfallrente zu Grunde liegenden Jahresarbeitsverdienst.
Rentenanrechnungam 14.03.2025 | 08:51
Wenn aus dem „sollte bekommen“ ein „bekomme“ geworden ist, können Sie Ihre Frage mit detaillierten, erforderlichen Werten, erneut stellen. Die Berechnungsformel finden Sie auf Seite 35! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Presse-…
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