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Altersrente ab 60

von Charly18.02.2009 | 14:33
1313 Ansichten
12 Antworten
Hallo, meine Frage an die Experten.. bin 07.49 geboren,ca.44 Versicherungsjahre,GDB 30, (nicht Schwerbehindert ),bekomme rückwirkend ab 07.2008 eine EMR weil ich Berufsunfähig bin. (Abschlag 10,8 %) Möchte mit 60 zum 01.08.2009 in Altersrente gehen,mit oder ohne Abschlag ????

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.02.2009 | 16:39

Hallo Charly,

zunächst ist zu sagen, dass auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ein Abschlag von 10,8% hinzunehmen ist. Ausnahme: die Schwerbehinderung bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 16.11.2000 eingetreten.

Da Sie nach Ihren Angaben nicht schwerbehindert sind, können Sie diese Rentenart jedoch nur beanspruchen, wenn Sie berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann nur über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Moderatoren-Antwortam 19.02.2009 | 12:23

Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist wie bereits erwähnt, das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht. Die Voraussetzungen für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit waren anders als die jetzt geltenden Voraussetzungen für Renten wegen Erwerbsminderung.

Dies gilt insbesondere für den Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeutet nicht automatisch dass Sie auch berufs- bzw. erwerbsunfähig sind.

Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen, ob Sie auch berufs- oder erwerbsunfähig sind und damit auch die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen.

10 Antworten

PISAam 18.02.2009 | 15:22
Eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr hat IMMER Abschläge ( ausser unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für Schwerbehinderte,Schwerbehinderung liegt bei mindestens 50 % MdE vor)
Oder soam 18.02.2009 | 16:07
Fragen Sie den Rententräger schriftlich, ob die BU auch BU im Sinne des Rechtes bis 31.12.2000 ist - sonst können Sie ohne einen GdB von 50 oder mehr nicht in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Lagen die gesundheitlichen Einschränkungen schon länger vor, evtl. auch schon am 16.11.2000, ohne dass Sie das geahnt oder die Feststellung beantragt hatten? Dann gibt es noch Hoffnung auf eine abschlagsfreie Altersrente - PRÜFEN LASSEN!
Charlyam 18.02.2009 | 16:48
Beitrag von Experte, 07.01.2009, 7:47 Uhr Wenn Sie im Jahre 1950 geboren sind und am 60. Geburtstag BU sind und die Wartezeit von 35 Jahre erfüllen, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8% Kürzung beantragen. Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf bis 60 sind unerheblich. Sie wird auf jeden Fall höher, da diese Rente das Doppelte von der BU-RT ist. sorry,habe diese Aussage gefunden,was ist denn nun richtig ??
KSCam 18.02.2009 | 18:04
da ist doch kein Widerspruch zu erkennen- beide Aussagen sind OK! Die von Ihnen zitierte Passage sagt, dass die Altersrente 10,8 % Abschlag hat Aus den bisherigen Antworten geht das genauso hervor, lediglich wenn Sie bereits am 16.11.2000 BU gewesen wären, hätten Sie bei der AR keinen Abschlag mehr.
Charlyam 18.02.2009 | 19:48
Hallo KSC, nach Aussage der Expertin müsste ja erst noch geprüft werden,ob ich überhaupt Anspruch auf die Altersrente mit 60 habe,selbst mit einem Abschlag von 10,8 %... Dieses widerspricht dem Beitrag des Experten vom 07.01.2009 7:43 Uhr
KSCam 19.02.2009 | 07:56
stimmt, das mit der BU am 16.11.2000 ist doch wohl wirklich noch nicht geprüft.
Charlyam 19.02.2009 | 11:16
sorry, jetzt bin ich genauso weit wie vorher....
Charlyam 19.02.2009 | 12:29
Hallo, danke für die schnelle Beantwortung..da mein RV mir in meinem Rentenbescheid bestätigt hat,das ich die EMR bekomme (ohne zeitliche Begrenzung) weil ich Berufsunfähig bin,gehe ich davon aus,das es auch so ist... werde aber dennoch eine Überprüfung beantragen..
Karina 13am 19.02.2009 | 15:34
Hallo Charly, eben dieses Überprüfungsverfahren BU nach altem Recht läuft jetzt durch die DRV bei mir.Ich werde Ende März 60 Jahre alt. Die Schwerbehinderung von 50% habe ich allerdings erst seit März 2008. habe leider nicht eher beantragt, warum auch immer. beziehe seit 9/2004 eine volle EMR und wenn BU anerkannt wird, dann sind evtl die Abschläge weg. mal sehen was rauskommt. Ist allerdings schwer und ich mache mir nicht viel Hoffnung.Ihnen viel Glück. LG Karina 13
Charlyam 19.02.2009 | 16:11
Hallo Karina 13, auch Dir viel Erfolg bei Deiner Rentensache...
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