Hallo Charly,
zunächst ist zu sagen, dass auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr ein Abschlag von 10,8% hinzunehmen ist. Ausnahme: die Schwerbehinderung bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 16.11.2000 eingetreten.
Da Sie nach Ihren Angaben nicht schwerbehindert sind, können Sie diese Rentenart jedoch nur beanspruchen, wenn Sie berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, kann nur über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.
Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist wie bereits erwähnt, das Vorliegen von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht. Die Voraussetzungen für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit waren anders als die jetzt geltenden Voraussetzungen für Renten wegen Erwerbsminderung.
Dies gilt insbesondere für den Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeutet nicht automatisch dass Sie auch berufs- bzw. erwerbsunfähig sind.
Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen, ob Sie auch berufs- oder erwerbsunfähig sind und damit auch die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.