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Experten-Antwort

Altersrente ab 60 und Nebenjob

von Paule02.10.2010 | 12:17
3387 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine 3stellige Brutto-Altersrente und möchte gerne etwas dazu verdienen. Da ich friewilliges Mitglied in der GKV bin werden bei Einkünften ab 400,01 €/Mon. volle KV Beiträge fällig. Was ist mir zu raten? Wenn ich z.B. einen Volzeitjob für 1.500 € annehmen würde, dann würde ja meine Altersrente gestrichen? Und die GKV langt auch wieder ordentlich zu. Danke! Gruß Gerhard

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2010 | 07:22

Hallo Paule,

mit den Hinweisen von Christina dürfte Ihre Frage bereits geklärt sein.

Vielen Dank, Christina.

5 Antworten

Christina am 03.10.2010 | 15:46
Christina am 02.10.2010 | 12:48
Hallo Gerhard, ich vermute, daß Sie nicht freiwilliges Mitglied in der GKV sind, sondern aufgrund der Altersrente in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) bei Ihrer GKV. Sie können als Altersrentner mit 60 einen Minijob mit 400 € ohne Rentenabzug annehmen. Dabei zahlt der Arbeitgeber pauschal die Sozialabgaben u. die Steuer. Sobald Sie mehr verdienen, erhalten Sie nur eine Teilrente oder, je nach Verdienst, wird die Rente ganz gekürzt. Dann zahlen Sie natürlich Sozialabgaben, da die KvdR kraft Gesetz verdrängt wird durch eine KV-pflichtige Beschäftigung. Bei einem Minijob können Sie auch noch zweimal im Jahr je 400 € dazuverdienen, aber machen Sie sich doch mal schlau unter www.minijob-zentrale.de, da steht alles über Minijobs, Midijobs etc. für Arbeitnehmer und Arbeitgeber drin.
Christina am 03.10.2010 | 15:28
Hallo Gerhard, ich vermute, daß Sie nicht freiwilliges Mitglied in der GKV sind, sondern aufgrund der Altersrente in der KvdR (Krankenversicherung der Rentner) bei Ihrer GKV.
Nein, das ist schon Richtig! Ich kann nur als freiwilliges Mitglied in der KVdR oder meinethalben auch KV sein! Gruß Gerhard
Hallo Gerhard, dann hatten Sie wohl die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, um in die KvdR zu kommen. Wie auch immer, jeder Euro mehr über 400 € kürzt die Rente, sh. Info hier auf der Website im Lexikon unter "Zuverdienst Altersrente" und "Teilrente" : Teilrente Versicherte, die schon vor dem 65. Lebensjahr einen Rentenanspruch haben, können wählen, ob sie ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Im ersten Fall dürfen sie höchstens 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei Bezug einer Teilrente - je nach Anteil der gewünschten Rente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel) - jedoch auch deutlich mehr. Seit Juli 2010 können Teilrentner mit Arbeitsplatz in den alten Ländern, die in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn genau durchschnittlich verdient haben (ca. 32.000 Jahresbrutto), bei einer 1/3-Rente bis zu 1.916 Euro monatlich hinzuverdienen, bei einer 1/2-Rente bis zu 1.456 Euro und bei einer 2/3-Rente bis zu 996 Euro. Bei einem Arbeitsplatz in den neuen Ländern liegen die entsprechenden Nebenverdienstgrenzen bei 1.699 Euro, 1.291 Euro und 883 Euro. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen Rentnerinnen und Rentner ohne Auswirkung auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Informationenn und Tabellen mit den genauen Hinzuverdienstgrenzen unter: Hinzuverdienstgrenzen Da ist alles Wissenswerte zu finden. Sozialabgaben müssen natürlich gezahlt werden, das gilt für jeden höheren Zuverdienst. Aber (ohne Ihnen zu nahe zu treten), denken Sie denn, dass Sie noch einen Job finden der 1.500 € bringt ? Warum dann mit 60 in die Altersrente ?
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