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Altersrente ab 63 und zuverdienst in nicht EU Ausland

von Sandro04.02.2008 | 09:21
1839 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich werde in ein paar monate Altersrente nach Beendigung der Altersteilzeit mit 63 beziehen. Die zuverdienst möglichkeiten in Deutschland und EU Ausland sind mir bekant. Wie sieht es aus für den fall dass die Beschäftigung ausserhalb Deutschland, beispielsweise in UAE stattfindet. Ich würde mich während dessen als resident in dem Land anmelden, Deutschland wird weiter mein erster Wohnsitz bleiben.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Schwarzwälder bereits zutreffend ausgeführt hat, gelten auch für den im Ausland erzielten Hinzuverdienst die im Rentenbescheid aufgeführten Hinzuverdienstgrenzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei einer sog. Nullrente können Sie viel verdienen wie Sie wollen. Rentenbeiträge bräuchten Sie nicht einzahlen. Mit 65 bekämen Sie die rente ohne Kürzung.

2 Antworten

Schwarzwälderam 04.02.2008 | 11:56
Solange Sie deutscher Staatsangehöriger sind können Sie sich in jedem Land der Erde niederlassen und dort Ihre Rente beziehen. Die Hinzuverdeinstgrenzen sind auch überall gleich (bezogen auf die deutsche Rente). Sollten Sie Nicht-Deutscher sein kann es bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland zu Rentenkürzungen kommen auch bei Einhaltung des Hinzuverdienstes.
Sandroam 09.02.2008 | 11:25
Ist tatsächlich nur bei verzicht auf Rente ein unbegrenzten zuverdienst möglich? Muss ich für die dauer der Beschäftigung beiträge zu RV zahlen, wenn ja wieviel? Angenommen ich verzichte auf die Rente, würde auch keine beiträge zahlen, wird dann die Rente mit 65 ohne abzüge (7,2%) ausgezahlt?
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