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Experten-Antwort

Altersrente als Teilrente

von zukuenftiger_rentner17.08.2017 | 08:46
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag nach dem neuen Flexirentengesetz soll eine Regelaltersrente nicht nur als Vollrente, sondern auch als Teilrente bezogen werden können. Unter welchen Voraussetzungen trifft dies zu? Im RATGEBER ZUR RENTE des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht unter Abschnitt 3.1 Altersrenten: Nach den zum 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Änderungen des Teilrentenrechts durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) kann eine Teilrente künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden. Die Höhe der Teilrente kann ... in Höhe von mindestens 10 Prozent frei gewählt werden. Der Eintritt in die reguläre Altersrente wird bei mir am 01.06.2018 stattfinden. Ich erwäge, statt der Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 10 % zu beanspruchen, da man mir gesagt hat, daß dadurch meine Rente sich um 0,5 % pro Monat (bezogen auf die nicht ausbezahlten 90 %) steigt und ich gleichzeitig freiwillige Beiträge von bis zu 1.187,45 EUR pro Monat leisten kann, die meine Rente ebenfalls erhöhen würden. Ich würde gerne wissen, ob die erhaltene Auskunft richtig ist bzw., ob diese Vorgehensweise irgendeinen "Haken" hat. Bitte jetzt nicht die Sinnhaftigkeit einer solchen Entscheidung unter finanziellen Gesichtspunkten diskutieren; mir geht es darum, im fortgeschrittenen Alter möglichst hohe Renteneinkünfte zu haben. Vielen Dank für Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo zukuenftiger_rentner,

die bindende Bewilligung bzw. der Bezug einer Teilrente wegen Alters steht der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nicht entgegen.

Eine Erhöhung Ihrer Rente wäre also grundsätzlich möglich.

Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist eine freiwillige Versicherung jedoch ausgeschlossen.

Am besten lassen Sie sich zu dieser Thematik persönlich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Klugpuperam 17.08.2017 | 10:22
Freiwillige Beiträge können Sie nur leisten, wenn Sie nicht pflichtig sind. Bei einer Teilrente wären Sie auch über die Regelaltersgrenze hinaus pflichtig (z. B. in einer Beschäftigung). Ansonsten macht die Teilrente aus steuerlicher Sicht eventuell Sinn, wegen der Festschreibung der steuerfreien Prozente. Der andere Gedanke wäre eine Wette auf ein langes Leben. Ist dann eine persönliche Entscheidung.
Schadeam 17.08.2017 | 11:01
Es fallen einem Berater der DRV momentan kaum überzeugende Gründe ein warum ein Regelaltersrentner, der die volle Rente beziehen könnte und daneben unbegrenzt zuverdienen darf (und aus dem Zuverdienst noch Beiträge zahlen darf wenn er die Rente steigern will) statt dessen nur 10% Rente haben will. :) Klar, wenn ich noch Pflege leiste nehme ich die 99% Rente damit die Pflegekasse weiterzahlt, aber sonst?
Jonnyam 17.08.2017 | 13:08
Zitat von Klugpuper anzeigenausblenden
Abgesehen von der Sinnhaftigeit besteht aber doch nach der Regelaltersgrenze bei Bezug einer Teilrente die Möglichkeit, freiwillge Beiträge zu zahlen. Das wäre doch nur bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit und gleichzeitiger Beschäftigung mit Pflichtbeiträgen ausgeschlossen, oder? Fragt mal für diesen doch sehr theoretischen Fall Jonny
Genervteram 17.08.2017 | 13:23
Es geht bei Einzahlungen nur um die Sinnhaftigkeit. Da Ihnen das aber egal ist, nur folgendes: Sie können neben einer Teilrente freiwillige Beiträge einzahlen. Sinn? Ach ja, spielt ja bei Ihnen keine Rolle. Sehr merkwürdig!
PVRam 17.08.2017 | 13:26
Meine Frage dazu: 1.10 oder mehr Prozente als Teilrente bei der Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag 2. Die restlichen Pronzente, dann für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag Geht das? Sinn dahinter, bei der Teilrente, das man krankenversichert ist und den Lebensunterhalt aus dem Ersparten bestreitet und dann einen Großteil der Rente ohne Abschläge erhält Gruß Paul
Jonnyam 17.08.2017 | 13:50
@PVR schlagen Sie das doch mal den Abgeordneten vor der Wahl vor. Die wissen ja noch nicht einmal, dass z.B. ein Versicherter mit einem Monatseinkommen von 6058 € seit JUL 2017 noch zusätzlich 1459 € an Teilrente (= 59,3 %), insgesamt also mehr als 7500 € erhält. (konkreter mir vorliegender Fall!). Ob die bei der Verabschiedung das im Sinn hatten? fragt wieder einmal Jonny
Jonnyam 17.08.2017 | 14:38
Der Deckel liegt in der Tat bei der BBG 2005 mit 2,1368 EP. Die Anrechnung zu 100 % beginnt also erst bei einem monatlichen Einkommen für die 6 Monate von 6143,79 €. Ach und noch was: Für die beiden Monate vor der Regelaltersgrenze in 2018 gibt es noch monatlich gut 1133 Euro an Rente. Ist doch nicht schlecht oder? Ich wähle solche Abgeordneten ohne Durchblick aber nicht mehr Jonny
Irgendwie und sowiesoam 17.08.2017 | 14:20
Zitat von Nachwuchspolitikerin anzeigenausblenden
@PVR schlagen Sie das doch mal den Abgeordneten vor der Wahl vor. Die wissen ja noch nicht einmal, dass z.B. ein Versicherter mit einem Monatseinkommen von 6058 € seit JUL 2017 noch zusätzlich 1459 € an Teilrente (= 59,3 %), insgesamt also mehr als 7500 € erhält. (konkreter mir vorliegender Fall!). Ob die bei der Verabschiedung das im Sinn hatten? fragt wieder einmal Jonny
kalenderjährlicher Hinzuverdienst 36.348,00 € ./. Hinzuverdienstgrenze für Vollrente 6.300,00 € = überschreitender Jahresbetrag 30.048,00 € : 12 = überschreitender Monatsbetrag 2.504,00 € x 0,4 (= 40%) = anzurechnender Hinzuverdienst 1.001,60 € Betrag der Altersvollrente 2.460,00 € ./. anzurechnender Hinzuverdienst 1.001,60 € = Teilrente 1.458,40 € Werde ich jetzt gewählt?
Auf alle Fälle! Bleibt noch zu hoffen, dass der Hinzuverdienstdeckelwert größer als 1,5083 ist, sonst kommt noch der Deckel drauf. Aber bei 2460€ Vollrente ist eher die Beitragsbemessungsgrenze aus 2005 das Maß aller Dinge.
Nachwuchspolitikerinam 17.08.2017 | 14:07
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
kalenderjährlicher Hinzuverdienst 36.348,00 € ./. Hinzuverdienstgrenze für Vollrente 6.300,00 € = überschreitender Jahresbetrag 30.048,00 € : 12 = überschreitender Monatsbetrag 2.504,00 € x 0,4 (= 40%) = anzurechnender Hinzuverdienst 1.001,60 € Betrag der Altersvollrente 2.460,00 € ./. anzurechnender Hinzuverdienst 1.001,60 € = Teilrente 1.458,40 € Werde ich jetzt gewählt?
Jonnyam 17.08.2017 | 15:14
Der Deckel liegt in der Tat bei der BBG 2005 mit 2,1368 EP. Die Anrechnung zu 100 % beginnt also erst bei einem monatlichen Einkommen für die 6 Monate von 6143,79 €. Ach und noch was: Für die beiden Monate vor der Regelaltersgrenze in 2018 gibt es noch monatlich gut 1133 Euro an Rente. Ist doch nicht schlecht oder? Ich wähle solche Abgeordneten ohne Durchblick aber nicht mehr Jonny
Nur 1133 Euro? Ist da ein Tausender verloren gegangen (2266 Euro?)?
Ja, leider bei diesen Zahlen, dreht sich einem ja der Kopf. Muss natürlich 2266,83 € heißen. Der Betreffende hat jetzt nur ein Problem: Mit welchen Abgeordneten soll er die große Sause mit den Extraeinnahmen von (brutto) 13287,90 veranstalten. Immerhin hätte er ohne das Flexi wohl nur knapp 6500 € gesehen. Ich werde jedenfalls einmal die Nachwuchspolitikerin und Irgendwie und sowieso vorschlagen meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 17.08.2017 | 20:46
Hallo zukuenftiger_rentner, genau das wird der Knackpunkt sein, wann Sie das 'fortgeschrittene' Rentenalter gedenken zu erreichen/zu erleben und wann die Amortisierungsphase für die Renteneinkünfte erreicht wird. Interessante/und richtige Überlegungen die Sie zunächst anstellen - wenn Sie das höchstmögliche Gesamteinkommen ab Regelaltersrente eine 'gewisse' Zeit hinten anstellen :-) Aber über 'Sinnhaftigkeit' wollten Sie ja keine Aussagen haben ...okay! Gruß w.
Jonnyam 17.08.2017 | 21:58
@zukuenftiger_Rentner Wie wäre es denn mit folgender Verlust-/Gewinnrechnung bei einer monatlichen Rente ab Regelaltersgrenze in Höhe von 1000,00 Euro, als Altersteilrente in Höhe von 100,00 Euro und freiwilligen Höchstbeiträgen zu monatlich 1187,45 Mögliche Rente ohne die Überlegung für 1 Jahr Rente = 12000,00 aus 32,2269 EP Rente nach einem Jahr unverändert 1000,00 Altersteilrente und Beitragszahlung Rentenverzicht = 10800,00 und Beitragsaufwand = 14249,40 = Gesamtaufwand = 25049,40 Rente nach dem einen Jahr monatlich aus in Anspruch genommener Rente mit 3,2227 persönliche Entgeltpunkte erhöhte Rente aus nicht in Anspruch genommenem Teil (29,0842 EP) und freiwilligen Beiträgen (2,0537) * Zugangsfaktor 1,06 = 31,1379 persönliche Entgeltpunkte insgesamt also Rente nach einem Jahr aus 34,3606 persönlichen Entgeltpunkten und damit Rente von 1066,21. Der Mehrbetrag von 66,21 Euro ist mit dem Rentenverzicht und Beitragsaufwand von 25049,40 Euro schon nach 378 Monaten wieder „eingespielt“. Wie alt sind Sie 31,5 Jahre nach Inanspruchnahme der höheren Rente? Oder gibt es da noch eine besonders junge Ehefrau? fragt mal ganz vorsichtig Jonny
W*lfgangam 17.08.2017 | 22:37
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
...die genetische Streuung/Halbwaisen darf mann dabei auch nicht vergessen, das summiert sich schon mal ;-) Und, wenn zukueftiger_rentner mal als gehobenen Altersrentner ins Heim muss, entlastet er mit seiner Vorplanung/dann mehr Rente ggf. auch die dafür erforderlichen Unterhaltsrückgriffe auf die Angehörigen. Vorteile/auch steuerlicher Art (wer weiß, was da noch über die Altersgrenze an steuerpflichtigen Einkommen vorhanden sind) lassen sich schnell finden - nur, seine Motivation/Gründe bleiben im Hintergrund. Die Nachfrage von ihm zeigt, dass dazu eine umfassende Information/Beratung noch nicht unbedingt erfolgt ist. ...hier schon gar nicht möglich, insofern bleibt es bei der rudimentären Aussage zur Anfrage: ja, geht, ohne Haken - den Mehrwert an Info muss er für sich deuten/umsetzen. Gruß w.
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