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Experten-Antwort

Altersrente anstelle Rente wegen Erwerbsminderung

von Hans-Jürgen06.06.2012 | 17:48
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4 Antworten

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Hallo! Ich beziehe seit 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Abschlägen. Ich bin seit Mai 2000 schwerbehindert, habe mehr als 35 Versicherungsjahre und bin 1949 geboren. Ich habe nunmehr erfahren, dass ich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge anstelle der Rente wegen Erwerbsminderung erhalten kann. Stimmt das? Die Voraussetzungen für die Altersrente sind meiner Meinung nach bereits seit 2009 erfüllt. Kann diese Rente ggf. auch ab 2009 an mich gezahlt werden? Danke für die Hilfe! Grüße Hans-Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans-Jürgen,

bitte folgen Sie den Ratschlägen von User W*lfgang und lassen Sie schnellstmöglich in einer unserer Beratungsstellen oder beim Verischerungsamt Ihrer Gemeinde einen Antrag auf die Altersrente aufnehmen. Dann wird genau geprüft, ob in Ihrem Einzelfall eine rückwirkende Zahlung möglich ist oder die Altersrente erst ab dem Antrag gezahlt werden kann (das ist der Normalfall!!).

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3 Antworten

Chrisam 06.06.2012 | 18:05
Die Rente können Sie sicher beantragen. Wenn Sie aber seitBeginn der EM-Rente nicht mehr gearbeitet haben, ändert sich am Zahlbetrag vermutlich nichts. Die Abschläge bleiben!
Bertlam 06.06.2012 | 19:31
Ja,wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren und am 16.11.2000 SB, EU oder BU waren,haben Sie mit dem 60.Lebensjahr die Bedingungen für eine Abschlagsfreie Rente für SB erfülllt. Stelllen Sie sofort einen Antrag,bei Ihrem Bürgerbüro ist man Ihnen dabei behilflich.Die Formulare können Sie auch hier downloaden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Wie es aussieht,mit einer rückwirkenden Zahlung werden Ihnen bestimmt noch die Experten hier sagen können. Meiner Meinung nach geht das aber nicht, sondern erst ab Antragstellung.
W*lfgangam 06.06.2012 | 20:48
> (...) Wie es aussieht,mit einer rückwirkenden Zahlung werden Ihnen bestimmt noch die Experten hier sagen können. Meiner Meinung nach geht das aber nicht, sondern erst ab Antragstellung. ...richtig, eine rückwirkende Zahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn das 63. Lbj. bereits vollendet ist, ist der Zug für eine möglicherweise ungekürzte Rente bereits abgefahren, andernfalls bleiben noch ein paar Monate übrig für eine kleine Reduzierung der Kürzung. Eine kleine Chance könnte bestehen, wenn der DRV Ihre Situation (schwerbehindert vor dem Stichtag 16.11.2000) bereits im laufenden EM-Verfahren bekannt war/ist. Dann hinterfragen Sie beim jetzigen 'Umwandlungsantrag', warum Sie seitens der DRV nicht auf die Möglichkeit der ungekürzten AR wegen Schwerbehinderung rechtzeitig hingewiesen worden sind. Ich kenne Versicherte, die, genau wie in Ihrer Lage, von der DRV deswegen angeschrieben worden sind und sogar Proberechnungen für die höhere AR beigefügt waren - möglicherweise sind Sie dann durchs Raster gefallen (bzw. weiß ich nicht, ob mal wieder nur der eine aber nicht der andere DRV-Träger so verfahren hat). Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle oder auch Rathaus/Versicherungsamt und lassen Sie die entsprechenden Hinweise - im Hinblick auf den Rentenbeginn 60 - dort im Antrag aufnehmen. Egal ob Papierantrag oder die e-Version ...aber füllen Sie die Anträge 'um Himmels Willen' nicht selbst aus ;-) auch wenn's nur ein Kurzantrag ist. Gruß w.
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