Die Voraussetzungen zur österreichischen Krankenversicherung werden dort geprüft. Ob sie der dortigen Versicherungspflicht unterliegen und ob von dort die Behandlungskosten im Krankheitsfall übernommen werden, kann nur die für sie zuständige österreichische Krankenversicherung beurteilen.
Bei ausschließlicher Beantragung der ausländischen Rente, soll - bei Wohnsitz in Deutschland - die Rentenantragstellung über den deutschen Rentenversicherungsträger erfolgen.
Für die Fragen zur Altersrente ab 01.04.2030 und der weiteren Sozialversicherung empfehlen wir eine konkrete Einzelfallberatung über das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung.
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