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Experten-Antwort

Altersrente aus Österreich

von ALEXIA09.04.2026 | 17:31
180 Ansichten
4 Antworten
Ich wohne in Deutschland und werde ab 1.10.2026 eine Altersrente aus Österreich beziehen. Ich hätte die Möglichkeit, in Österreich für 3 Tage weiterzuarbeiten. Ich werde also die Altersrente aus Österreich beziehen und zusätzlich 3 Tage in Österreich arbeiten. Wie sieht das mit der Krankenversicherung bzw. Sozialversicherungsabgaben aus? Bleibe ich dadurch wie bisher in Österreich versichert und kann in Deutschland zum Arzt durch das S1-Formular? Wo muss ich die österreichische Rente beantragen, bei der DRV? Ich werde die Arbeit in Österreich bis längstens 31.03.2030 ausführen - meine deutsche Altersrente wird ab 1.04.2030 ausbezahlt. Was ändert sich dann für mich in Bezug auf die Sozialversicherung? So richtig Auskunft konnte mir bis jetzt noch niemand hierzu geben. Es scheint sehr kompliziert zu sein. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2026 | 10:38

Die Voraussetzungen zur österreichischen Krankenversicherung werden dort geprüft. Ob sie der dortigen Versicherungspflicht unterliegen und ob von dort die Behandlungskosten im Krankheitsfall übernommen werden, kann nur die für sie zuständige österreichische Krankenversicherung beurteilen. 
Bei ausschließlicher Beantragung der ausländischen Rente, soll - bei Wohnsitz in Deutschland - die Rentenantragstellung über den deutschen Rentenversicherungsträger erfolgen. 
Für die Fragen zur Altersrente ab 01.04.2030 und der weiteren Sozialversicherung empfehlen wir eine konkrete Einzelfallberatung über das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung.

3 Antworten

Tjaam 09.04.2026 | 17:56
Wenn Ihr Fall "sehr kompliziert" ist, kann er in einem öffentlichen anonymen Forum wohl nicht gelöst werden. Und für Fragen zu österreichischen Sozialversicherungen sind Sie bei der DRV sicher auch falsch.
Oh Mannam 09.04.2026 | 18:38
Was die Krankenversicherung angeht, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse. Die anderen Fragen beantwortet Ihnen der österreichische Rententräger.
KSCam 09.04.2026 | 18:45
Sieht vielleicht kompliziert aus, ist es aber nicht unbedingt. Bezüglich der zukünftigen Krankenversicherung befragen Sie in erster Linie Ihre Krankenkasse, das ist nicht Top-Beratungsthema der DRV. Sollte Ihnen die Kasse in A sagen, dass Sie dort nicht mehr versichert sein können, wenden Sie sich eben an eine gesetzliche Kasse in D. Ob jemand, der in A krankenversichert ist in D zum Arzt kann und darf, kann Ihnen sicherlich auch Ihre Krankenkasse mitteilen. Sie wohnen ja wahrscheinlich im Grenzgebiet und sind sicher nicht der exotische Ausnahmefall (sonder eine von vielen). Sowas kommt dort sicher dutzendfach vor, grins..... Den Antrag für die Rente stellt man im Wohnsitzland, also in D, wenn es nur die A Rente ist, gibt es dafür das Formular A0011 - auch das dürfte im Grenzgebiet kein Sondersachverhalt sein, sondern eher Routine. Was sich dann in 4 Jahren ändert wenn Sie auch die Rente in D beziehen? Na ja, dann kriegen Sie zusätzlich Rentengeld aus D und bezüglich der Konsequenz in der KV verweise ich wiederum an die Krankenkasse (Ihre jetzige in A oder eine gesetzliche in D).
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