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Experten-Antwort

Altersrente beantragen

von Gerd09.12.2010 | 18:25
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2 Antworten

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Hallo, ich bin 55J. , 70% Schwerbehindert. Seit einem Jahr bekomme ich unbefristete EU-Rente. Ab wann kann ich in Altersrente wechseln? Ich kann über 35 Berufsjahre nachweisen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Umwandlung Ihrer laufenden Rente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten erfolgen. Zu gegebener Zeit –zirka 3 Monate vor diesem Zeitpunkt- können Sie den Umwandlungsantrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort stellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei Ihrer laufenden Rente wegen Erwerbsminderung wurde ein Versicherungsfall festgelegt ( siehe Rentenbescheid). Nur wenn nach diesem Versicherungsfall noch weitere Versicherungszeiten in Ihrem Versicherungskonto vorliegen, dann könnte eine höhere Rentenzahlung erfolgen. Bei der späteren Antragstellung in der Auskunfts- und Beratungsstelle kann man Ihnen die Auswirkungen nochmals erläutern.

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1 Antworten

W*lfgangam 09.12.2010 | 19:36
Hallo Gerd, für Ihren Jahrgang ist der frühestmögliche Zugang zur Altersrente für Schwerbehinderte auf 60 + 9 angehoben. Der Abschlag bleibt bei 10,8 %. Die Rente wird nach den dann geltenden Vorschriften komplett neu berechnet. Sie kann aber nicht kleiner werden - mehr dafür, eher unwahrscheinlich. Es kommt dann auf eventuell noch nach der Festlegung des EM-Falles liegende Versicherungszeiten an. Die könnten ggf. ein kleines Plus im Vergleich der ab EM-Fall hochgerechneten Zeit (Zurechnungszeit) bringen. Von daher, 3 Monate vor 60 + 9 die Neufeststellung beantragen. Gruß w.
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