Hallo Claudia,
Sie müssen hier unterscheiden zwischen der "Altersteilzeitarbeit" und der "Altersrente wegen Altersteilzeit".
Die Altersteilzeitarbeit ist ein arbeitsvertragliches Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Ihrer Tante. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor: Entweder mit Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit, was nur noch bei Beginn der Altersteilzeit bis zum 31.12.2009 möglich wäre - oder ohne Förderung (als freiwillige Leistung des Arbeitgebers) auch noch später.
Eine Altersrente wegen Altersteilzeit kann Ihre Tante mit Jahrgang 1952 in der Tat nicht mehr bekommen. Aber es ist nach der Altersteilzeit auch möglich, jede andere Altersrente zu erhalten, für die die Voraussetzungen erfüllt sind.