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Altersrente bei Altersteilzeit

von Claudia15.05.2009 | 10:44
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2 Antworten

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Meiner Tante wurde vom AG "Altersrente bei Altersteilzeit" angeboten. Sie ist *09/52. Geht das noch? Ich dachte, diese Rentenform läuft mit Jahrgang 1951 zum 31.12.2009 aus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Claudia,

Sie müssen hier unterscheiden zwischen der "Altersteilzeitarbeit" und der "Altersrente wegen Altersteilzeit".

Die Altersteilzeitarbeit ist ein arbeitsvertragliches Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Ihrer Tante. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor: Entweder mit Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit, was nur noch bei Beginn der Altersteilzeit bis zum 31.12.2009 möglich wäre - oder ohne Förderung (als freiwillige Leistung des Arbeitgebers) auch noch später.

Eine Altersrente wegen Altersteilzeit kann Ihre Tante mit Jahrgang 1952 in der Tat nicht mehr bekommen. Aber es ist nach der Altersteilzeit auch möglich, jede andere Altersrente zu erhalten, für die die Voraussetzungen erfüllt sind.

1 Antworten

Ahaam 15.05.2009 | 10:48
Die Altersrente ... nach Altersteilzeit (§237 SGB VI) läuft mit Jahrgang 1951 aus. Alle später geborenen müssen ggf. einen Anspruch auf eine andere (vorzeitige) Altersrente geltend machen können - z.B. 'langjährig Versicherte) (§236 SGB VI); auch nach Altersteilzeit (welche es auch künftig gibt - nur die Förderung durch die BA läuft Ende dieses Jahres aus). Auch bislang konnte nach absolvierter ATZ eine andere (weil evtl. günstigere) Altersrente in Anspruch genommen werden ...!!!
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