Hallo Johanna 2,
bei der Altersrente nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung behält die Hälfte der Entgeltpunkte der teilweisen Erwerbsminderungsrente den Abschlag aus dieser Rente. Die andere Hälfte sowie weitere Entgeltpunkte, die bei der Altersrente errechnet werden, erhalten den Abschlag, den die Altersrente erhalten würde. Bei der abschlagsfreien Rente also keinen.
Damit ist Wolfgang voll zuzustimmen.