Hallo Hiltrud,
bitte schauen Sie sich den Bescheid Ihrer Schwester nochmal genau an: Wurde der Rentenantrag wirklich wegen der fehlenden Schwerbehinderung abgelehnt oder vielleicht wegen fehlender Wartezeit (35 Jahre)?
Es erscheint mir nämlich etwas ungewöhnlich, dass der Rentenantrag während eines laufenden Schwerbehinderungs-Verfahrens abgelehnt wird. Und bei dem Geburtsdatum hätte ja die Voraussetzung "berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem Recht bis 2000" bereits im Rentenverfahren geprüft werden müssen. Hat Ihre Schwester denn medizinische Unterlagen beigefügt bzw. war Sie mal zu einer Begutachtung eingeladen?
Es ist im übrigen auch möglich, dass die Schwerbehinderung rückwirkend (also vor dem Antragsdatum) zuerkannt wird - das müssten Sie jetzt eigentlich erst abwarten und dann entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Bei dieser Entscheidung kann Ihre Schwester sich auch gern im Auskunfts- und Beratungsdienst des RV-Trägers beraten lassen. ort kann man die individuellen Umstände besser berücksichtigen, als in einem Internetforum.
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