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Altersrente bei Schwerbehinderung

von sundog18.08.2009 | 08:01
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich habe zwar über die Suchfunktion hier schon einiges gelesen, aber das war schon 2 Jahre alt. Möglicherweise gibt es ja inzwischen Neuerungen. Ich bin 01/1951 geboren, habe meine 35 Versicherungsjahre voll, bin 90 % schwerbehindert (unbefristet)und beziehe eine Erwerbsminderungrente (unbefristet)seit 2005 mit den bekannten Abschlägen. Meine Fragen dazu: ab wann kann ich mit bzw. ohne Abschläge Altersrente beziehen? Wie hoch wären diese eventuellen Abschläge und ab wann gäbe es keine Abschläge? Wie sind die Zuverdienstgrenzen (wenn es welche gibt) bei der evt. vorgezogenen Altersrente? Momentan bei Bezug der Erwerbsminderungsrente sind das ja monatlich 400 Euro und zweimal im Jahr monatlich 800 Euro. Den steuerlichen Aspekt mal außen vor gelassen (muß ohnehin Steuererklärung abgeben) Vielen Dank für die Infos und Grüße. sundog

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können mit 60 Jahre die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen. Der Abschlag beträgt - genau wie schon in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung - 10,8 %. Wenn Sie keine Altersrente beantragen, wird automatisch die Regelaltersrente gewährt. Dies dürfte bei Ihnen der Fall sein, wenn Sie 65 Jahre und 5 Monate alt sind (wegen der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre).

Eine Rente ohne Abschläge ist für Sie nicht möglich. Die bisherigen 10,8 % bleiben Ihnen immer erhalten. Es gab eine Ausnahmeregelung zu dieser Aussage, die trifft für Sie jedoch nicht mehr zu.

Hinsichtlich der Einkommensanrechnung spielt es keine Rolle, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bei beiden beträgt die monatliche Grenze für die volle Rente 400 Euro. Und mit Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Auch da spielt es keine Rolle, ob Ihre Altersrente Regelaltersrente heißt oder Altersrente für Schwerbehinderte.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dieser Abschlag gilt, solange Sie leben und unabhängig davon, wie die Rente bezeichnet wird. Außerdem bleibt dieser Abschlag auch nach Ihrem Tod für die Witwenrente erhalten, die - sofern vorhanden - an Ihre Witwe ausgezahlt werden würde.

3 Antworten

Raincatam 18.08.2009 | 08:16
Ab 01.02.2011 (es sei denn sie sind am 01.01.1951 geb.- dann ab 01.01.2011) könnten sie die Altersrente wegen SB bekommen, diese hätte genau wie schon die EM-Rente 10,8% Abschlag. Grundsätzlich wäre diese Altersrente entsprechend mit 63 ohne Abschlag. Da Sie jedoch bereits seit 2005 die volle EM-Rente beziehen bleiben die dabei bereits berücksichtigten Abschläge von 10,8 % erhalten. Nur evt. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung würde einen neuen, geringeren oder keinen Abschlag erhalten - je nach Beginn der Altersrente. In der Regel bleibt die Rentenhöhe bei Ihrer Konstellation erhalten. Schreiben Sie einfach 3 Monate vor dem 60.Lebensjahr die RV an und bitten um eine Probeberechnung über die Höhe der Altersrente wegen SB nach Umwandlung Ihrer bisherigen Rente. Sollte diese höher sein, dann beantragen sie die Umwandlung. Hinzuverdienstgrenzen hier auch dann genauso wie bei voller EM-Rente. MfG
Ahaam 18.08.2009 | 08:21
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt die Hinzuverdienstregelung wie bisher, egal ob EM oder Altersrente. Wenn Sie von der EM nahtlos in die Altersrente wechseln (ab Vollendung 60.Lj.), dann bleibt auch der bisherige Abschlag erhalten - keine Ausnahmeregelung möglich, da erst nach dem 16.11.1950 geboren! Den Abschlag reduzieren oder kft. vermeiden könnten Sie nur, wenn in der Zeit vom 60. bis 63.Lj KEINE Rente bezogen würde - ob das für Sie eine sinnvolle Option wäre kann ich nicht beurteilen!
sundogam 18.08.2009 | 13:18
Hallo. Sie schreiben: "Eine Rente ohne Abschläge ist für Sie nicht möglich. Die bisherigen 10,8 % bleiben Ihnen immer erhalten". Gilt das auch wenn ich ab 65 Jahren und 5 Monaten die Altersrente beziehe oder nur für die Zeit davor, egal welche Art von Rente ich bis dahin beziehe? Danke erst einmal für die informativen Antworten. Gruß. sundog
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