Guten Tag Peter,
die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist erst mit 62 möglich. Weitere Voraussetzungen für diese Altersrente sind die erfüllte Wartezeit von 35 Jahren sowie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Beginn der Rente. Bitte beachten Sie, dass Sie hierbei einen Abschlag in Höhe von 10,8 % auf Ihre monatliche Rente in Kauf nehmen müssen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.