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Experten-Antwort

Altersrente der Landwirte und Regelaltersrente

von Bauer21.10.2025 | 16:47
646 Ansichten
4 Antworten
Ich beziehe eine kleine Rente von der Altersversorgung der Landwirte. Jetzt werde ich Regelaltersrentner und erwarte hier auch eine kleine Rente. Werden die beiden Renten gegeneinander "aufgerechnet" und ggf. gekürzt oder stehen mir beide bescheidenen Leistungen ungekürzt zu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.10.2025 | 09:42

Hallo Bauer,

 

Die Altersrente der Landwirte und die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nicht gegeneinander aufgerechnet oder gekürzt. Beide Rentenarten stehen Ihnen grundsätzlich als unabhängige, getrennte Leistungen zu.

 

Eine Aufrechnung oder Kürzung der Rente der Landwirte durch die Regelaltersrente erfolgt in der Regel nicht, da es sich um unterschiedliche Versicherungssysteme mit eigenen Rechtsgrundlagen handelt. ( § 12 Alterssicherung der Landwirte (ALG), SGB VI für die gesetzliche Rente). Beide Renten basieren unabhängig voneinander auf separaten Beitragszeiten und Versicherungsverläufen.

 

Allerdings kann es Sonderregelungen oder Ausnahmen für bestimmte Fälle geben, zum Beispiel wenn es überlappende Beitragszeiten oder spezielle Anrechnungen gibt. Dies wäre der Fall, wenn sich zum Beispiel Beitragszeiten in der Alterssicherung der Landwirte mit Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung überschneiden. Dann wird geprüft, wie diese Zeiten aufeinander angerechnet werden können, um Doppelleistungen zu vermeiden.

 

Die Rentenversicherung rechnet in diesen Fällen die überlappenden Zeiten zusammen, die sich in beiden Systemen darstellen. Die Renten aus der Landwirte-Altersvorsorge und der gesetzlichen Rentenversicherung werden dann entsprechend angepasst, indem die zu viel angerechneten Rentenanteile verrechnet werden. Dies dient dazu, dass die Gesamtleistung nicht auf das maximal Mögliche steigt. ( Vermeidung von Doppelzahlungen )

 

Die rechtliche Grundlage dafür ist zum Beispiel die Vorschrift des § 93 im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sowie Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGBVI).

 

Im Ergebnis kann daher bei Überschneidungen eine Kürzung oder Anpassung der Rentenzahlungen erfolgen.

 

Für genauere Auskünfte empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei den Trägern:

 

-Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) oder

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ( SVLFG)

 

Letztere ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar :

 

Sozialversicherung für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Weißensteinstrasse 70-72

34131 Kassel

 

Telefon : +49 561 785-0

 

E-Mail: poststelle@svlfg.de

 

Website : www.svlfg.de

 

Bitte beachten Sie : Für persönliche Beratung empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Im Schriftverkehr sollten Sie immer Ihr Aktenzeichen und den Geschäftsbereich angeben, sofern vorhanden.

 

Falls Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen, bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihrer Website eine Übersicht der regionalen Geschäftsstellen an.

 

Diese Adresse gilt als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten zur Alterssicherung der Landwirte, Beitragsfragen, sowie Rententhemen.

 

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

3 Antworten

Landwirtam 21.10.2025 | 16:52
Auf Ihre Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird Ihre Rente der Altersversorgung für Landwirte nicht angerechnet. Ob es andersherum auch so ist, beantwortet Ihnen die SVLFG.
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