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Experten-Antwort

Altersrente durch Unfallrente niedriger?

von Manni18.06.2013 | 09:18
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3 Antworten

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Inzwischen habe ich fast alles gelesen was es über das Thema zu lesen gibt. Und der Mechanismus ist mir durchaus klar. Was mir nicht klar ist, ist es möglich, dass die Summer der Altersrente + Unfallrente niedriger ist als die Altersrente alleine wäre wenn keine Unfallrente gezahlt würde? Ich mache mal folgendes fiktives Rechenbeispiel auf, Freibeträge außen vor gelassen: Altersrente 1.500€ Unfallrente 500€ Gesamt: 2.000€ Grenzbetrag 70% vom Verdienst zum Unfallzeitpunkgt 1.200€ Kann es jetzt sein, dass 800€ von der Altersrente abgezogen werden damit der Grenzbetrag nicht überschritten wird? Zweite Frage: Die Unfallrente wird "auf unbestimmte Zeit" gezahlt. Was passiert wenn nach dem Eintritt der Altersrente die BG beschließt die Unfallrente zu kürzen oder gar nicht mehr zu zahlen? Wird dann die Altersrente wieder angehoben? Viele Grüße Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von B´son stimmen wir zu. Der Grenzbetrag beträgt grundsätzlich 70 % eines Zwölftels des der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor der entsprechenden Rente. Es ist jedoch mindestens der monatliche Brutto-Betrag der Rente (aus der Rentenversicherung) als Grenzbetrag heranzuziehen. Für ihr fiktives Beispiel heißt das konkret:

Altersrente 1.500€

Unfallrente 500€

Gesamt: 2.000€

Grenzbetrag 70% vom Verdienst zum Unfallzeitpunkt 1.200€

-> Mindestgrenzbetrag 1.500€

=> Summe der Rentenbeträge 2.000€ abzüglich Grenzbetrag 1.500€ ergibt einen Ruhensbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherng von 500€

Fällt die Unfallrente weg, entfällt auch die Anechnung auf die Altersrente. Ergibt sich eine Minderung in der Höhe der Unfallrente wird die Anrechnung auf die Altersrente erneut geprüft und es kann sich ein höherer Zahlbetrag ergeben.

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2 Antworten

B´sonam 18.06.2013 | 11:27
Der Grenzbetrag ist immer mindestens so hoch wie die Brutto-Rente der Rentenversicherung. Die beiden Renten zusammen können also zusammen nicht niedriger ausfallen, als die ungekürzte Altersrente alleine. Wenn die Unfallrente wegfällt fällt auch die eventuelle Kürzung der Altersrente weg.
Manniam 18.06.2013 | 11:55
Danke, das beruhigt mich doch ziemlich.
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