Hallo Jochen,
sofern keine Einschränkung des Dispositionsrechts der Krankenkasse oder eine Aufforderung seitens der Agentur für Arbeit besteht, steht es Ihnen jederzeit frei, auf die bewilligte Leistung zu verzichten.
Mit Antragsstellung einer Rente wegen Alters von mehr als zwei Drittel würde zudem grds. ein Ausschluss für eine Leistung zur Teilhabe gem. § 12 SGB VI bestehen.
Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Sachbearbeitung. Schildern Sie die genaue Situation und sprechen Sie das weitere Verfahren mit der zuständigen Stelle ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wer hat Sie denn zur Antragstellung aufgefordert?
Wer hat Sie denn zur Antragstellung aufgefordert?
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