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Experten-Antwort

Altersrente einreichen

von Jochen10.09.2024 | 08:19
179 Ansichten
7 Antworten
Ich soll zur Reha geschickt werden zur Wiederherstellung der Arbeitskraft ! Jetzt möchte ich aber doch meine Altersrente beantragen , Kann ich die Reha dann ablehnen ? Ich werde ja nicht mehr arbeiten ? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2024 | 08:57

Hallo Jochen,

 

sofern keine Einschränkung des Dispositionsrechts der Krankenkasse oder eine Aufforderung seitens der Agentur für Arbeit besteht, steht es Ihnen jederzeit frei, auf die bewilligte Leistung zu verzichten.

 

Mit Antragsstellung einer Rente wegen Alters von mehr als zwei Drittel würde zudem grds. ein Ausschluss für eine Leistung zur Teilhabe gem. § 12 SGB VI bestehen.

 

Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme zur zuständigen Sachbearbeitung. Schildern Sie die genaue Situation und sprechen Sie das weitere Verfahren mit der zuständigen Stelle ab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

6 Antworten

Rückfrage!am 10.09.2024 | 08:31
Wer hat Sie denn zur Antragstellung aufgefordert?
Jochenam 10.09.2024 | 08:37
Rückfrage! schrieb

Wer hat Sie denn zur Antragstellung aufgefordert?

Keiner ! Ich will jetzt in Rente gehen Ich hatte damals eine Reha beantragt ! Jetzt wurde sie komischer bewilligt ! Ich möchte aber jetzt in meine Vorzeitige Altersrente gehen ! Arbeiten werde ich nicht mehr ! Deswegen meine Frage ob ich dann überhaupt noch die Reha antreten muss ?
Jochenam 10.09.2024 | 08:39
Rückfrage! schrieb

Wer hat Sie denn zur Antragstellung aufgefordert?

Keiner ! Ich will jetzt in Rente gehen Ich hatte damals eine Reha beantragt ! Jetzt wurde sie komischer bewilligt ! Ich möchte aber jetzt in meine Vorzeitige Altersrente gehen ! Arbeiten werde ich nicht mehr ! Deswegen meine Frage ob ich dann überhaupt noch die Reha antreten muss
Aufpassenam 10.09.2024 | 08:39
Was stört Sie den an einer Reha? Wollen Sie Ihren Gesundheitszustand nicht verbessern? Niemand "zwingt" Sie zu einer Reha. Sollten Sie allerdings, was Sie leider in der Kürze nicht mitgeteilt haben, derzeit Krankengeld oder ALG1 beziehen, und von der Krankenkasse oder Arbeitsagentur zu Stellung eines Rehanatrages aufgefordert worden sein mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes, müssen Sie aufpassen. Dann sollten Sie sich vorab mit der auffordernden Stelle in Verbindung setzen und das besprechen bzw. klären. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass das Krankengeld oder ALG1 sehr zeitnah eingstellt wird, wenn Sie den Reha-Antrag nicht stellen bzw. eine genehmigte Reha nicht antreten.
Aufpassenam 10.09.2024 | 08:58
Jochen schrieb

Ich beziehe alg 1

Dann kann es gut sein, dass sich die Arbeitsagentur jederzeit an Ihre bereits bewilligte Reha mit einer Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes nachträglich anhängt mit den oben geschilderten potentiellen Problemen. Hängt natürlich auch davon ab, ob Sie dem Arbeitsmarkt ungeschränkt (also "gesund") zur Verfügung stehen und damit voll vermittelbar sind oder ob Sie derzeit und auch absehbar länger als arbeitsunfähig gelten (also ALG1 gemäß der Nahtlosigkeitsregelung) beziehen.
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