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Experten-Antwort

Altersrente für bes uonders langjährig Versicherte und Weiterabeitr

von Raul Hauser29.10.2025 | 17:37
207 Ansichten
3 Antworten
Sehr geeehrte Experten, vielleicht können Sie mir diese Frage beantworten. Ich kann ab 01.05.26 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei bei rechtzeitiger Rentenantragstellung erhalten. Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat mir angeboten, dass ich ab 01.05.26 doch wenigstens noch 20 Stunden arbeiten soll. Kann ich trotz vorgenannten Vollrentenbezug durch diese Teilzeitbeschäftigung dann noch meine spätere Regelaltersrente steigern? Für Ihre Mühe und Bearbeitung im Voraus herzlichen Dank Viele Grüße Raul Hauser

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2025 | 10:16

Guten Morgen Raul Hauser,

die Vorschrift des § 76d SGB VI regelt die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters. Durch die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen und beziehungsweise oder Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung nach Beginn der Rente wegen Alters wird sichergestellt, dass sich die neben der Rente wegen Alters gezahlten (deutschen) Beiträge in der Regel immer rentensteigernd in der Altersrente auswirken.

Nach dem ab 01.07.2017 geltenden Recht werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt.

Das heißt, Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte würde nach Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze neu berechnet werden. Ein Wechsel in die Regelaltersrente findet nicht statt (Ausschluss von „Rentenwechsel“ nach § 34 Abs. 2 SGB VI).

2 Antworten

Schadeam 29.10.2025 | 17:46
Ja diese Beiträge geben ab Regelalter einen Zuschlag und zwar im gleichen Umfang wie diese die Rente erhöhen wenn Sie noch nicht in Rente gingen. Auf gut deutsch: Sie wären schön blöd, wenn Sie das nicht machen würden.
Uweam 29.10.2025 | 18:02
Schade schrieb

Ja diese Beiträge geben ab Regelalter einen Zuschlag und zwar im gleichen Umfang wie diese die Rente erhöhen wenn Sie noch nicht in Rente gingen.

Auf gut deutsch: Sie wären schön blöd, wenn Sie das nicht machen würden.

Erst mal muss er bei dieser vorgezogenen Altersrente sowieso Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Da hat er ja gar keine Wahl. Wegen mir kann jeder weiter arbeiten bis zur Urne.
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