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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei vorheriger Arbeitslosigkeit und Krankheit

von Heinz05.12.2024 | 11:18
526 Ansichten
1 Antworten
Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die letzten beiden Jahren vor Erreichen der für Sie geltenden Altersgrenze Arbeitslosengeld bezogen haben, werden diese beiden Jahre nicht auf die Wartezeit angerechnet. Wie verhält es sich bei z.B. 5 Monate Krankheit innerhalt der der Arbeitslosigkeit? z.B.: 10 Monate Arbeitslos dann 5 Monate Krank(Krankenkasse) und folgend 18 Monate Arbeitslosigkeit. Werden dann auch 24 Monate nicht angerechnet? ....oder nur 24 - 5 = 19 Monate? Danke für Ihre Antwort Heinz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2024 | 13:43

Hallo Heinz,

 

diese Regelung betrifft nur den Bezug von Leistungen, die Sie von der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn erhalten. Beziehen Sie Krankengeld, wird dieses auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet.

Das heißt die Wartezeit von 45 Jahren kann grundsätzlich durch Leistungen von der Agentur für Arbeit nicht erfüllt werden, wenn diese in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bezogen werden.

Die Leistungen der Arbeitsförderung können nur in diesen zwei Jahren mitzählen, wenn sie durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt gezahlt werden.

 

Sollten Sie bereits vor dem Bezug der Leistung von der Agentur für Arbeit die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, so wäre der Bezug dieser Leistung für den Rentenanspruch unerheblich. 

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

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