Hallo Manne,
bis zum Beginn der Regelaltersrente sind Sie bei einem Altersrentenbezug in Voll- oder Teilrente weiterhin versicherungspflichtig.
Zum Regelaltersrentenbeginn gibt es eine neue Berechnung, bei der diese Beiträge in die Rentenberechnung einbezogen werden.
Wenn Sie in eine Teilrente wechseln möchten, teilen Sie des der Rentenversicherung mit.
Falls Sie eine Betriebsrente beziehen, erkundigen Sie sich bitte, ob diese auch bei einem Teilrentenbezug gezahlt wird.
Zum Krankengeldanspruch und zur Höhe Ihrer Krankengeldbeiträge bei Voll- oder Teilrentenbezug erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Wie DaVi schon erwähnte, ist da eine Gesetzesänderung zu erwarten.
Die Rente, die Sie bereits beziehen, ist Einkommen, das zu versteuern ist. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern
Die Aktivrente ist eine steuerliche Erleichterung für Rentner, die nach dem Regelaltersrentenbeginn noch berufstätig sind.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenforum