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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte ändern auf 99,9% Teilrente

von Manne08.06.2026 | 05:24
278 Ansichten
6 Antworten

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GUten Tag, ich beziehe seit April Altersrente für besonders langjährig Versicherte und arbeite aber noch regulär weiter. Kann man die Rente auf 99,9% Teilrente ändern? Hat das Vorteile oder Nachteile für mich? Wenn ja welche? Wie kann ich die die Änderung auf 99,9% veranlassen? Außerdem würde ich gern wissen ob meine Rente voll versteuert wird, da es ja ein Zweiteinkommen darstellt und ich meine Regelaltersrente noch nicht erreicht habe und damit kein Aktivrentner bin!? Mir war das mit der Aktivrente nicht klar, dachte dieses neue Gesetzt gilt für alle Renter oder wie ist das genau? Mit fr.Gruß Manne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manne,

bis zum Beginn der Regelaltersrente sind Sie bei einem Altersrentenbezug in Voll- oder Teilrente weiterhin versicherungspflichtig. 

Zum Regelaltersrentenbeginn gibt es eine neue Berechnung, bei der diese Beiträge in die Rentenberechnung einbezogen werden. 

Wenn Sie in eine Teilrente wechseln möchten, teilen Sie des der Rentenversicherung mit. 

Falls Sie eine Betriebsrente beziehen, erkundigen Sie sich bitte, ob diese auch bei einem Teilrentenbezug gezahlt wird.

Zum Krankengeldanspruch und zur Höhe Ihrer Krankengeldbeiträge bei Voll- oder Teilrentenbezug erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Wie DaVi schon erwähnte, ist da eine Gesetzesänderung zu erwarten.

Die Rente, die Sie bereits beziehen, ist Einkommen, das zu versteuern ist. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern

Die Aktivrente ist eine steuerliche Erleichterung für Rentner, die nach dem Regelaltersrentenbeginn noch berufstätig sind.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenforum

 

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5 Antworten

Einfacham 08.06.2026 | 06:10
Eine Teilrente ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze sinnvoll bei Weiterarbeit (Krankengeldanspruch). Die Steuererleichterung der Aktivrente gibt es ebenfalls erst ab der Regelaltersgrenze.
DaViam 08.06.2026 | 06:34
Hallo, der einzige Grund eine 99,99%-Teilrente zu beantragen, ist der dann folgende Krankengeldanspruch (sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind). Da Sie ja schon eine Teilrente haben, gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber kein Problem damit hat. Allerding liegt gerade eine Gesetzesinitiative vor, gerade dies zu ändern (evtl. zum 01.01.2027). In wie fern für Sie der Krankengeldanspruch relevant ist, klären Sie bestmöglich mit der eigenen Krankenkasse. Grundsätzlich ist die Rente voll zu versteuern, unabhängig ob es sich um eine Vollrente oder um eine Teilrente handelt.
Lesen und verstehen!am 09.06.2026 | 05:47
Nein, Teilrente von 50% (warum auch immer?)!
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