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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte / Auslandsbezug

von Melanie07.04.2026 | 11:12
168 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wenn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (erfolglose Reha nach Aufforderung durch die Karnkenkasse) in Deutschland gestellt werden muss, dann wird automatisch ein Antragsverfahren für ähnliche Renten bei EU-ausländischen Rentenversicherungen gestartet. Ich hatte mich mal darüber informiert. Mann kann dann gar nichts dagegen tun, das hängt mit Ansprüchen der Krankenkasse an die Rentenveersicherungen zusammen. Der Kelch ist aber zum Glück an mir vorübergegangen. Reha war erfolgreich. Aber: Wie sieht es aus bei einem Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Wenn ich den in Deutschland stelle, gilt das dann auch automatisch als Rentenantrag bei der Rentenversicherung eines anderen EU-Landes? Das würde ich gerne verhindern. Muss ich dazu etwas in den Rentenantrag schreiben wie "Ich möchte keinen Rentenantrag bei der ausländischen Rentenversicherung stellen"? Oder ruft die Deutsche Rentenversicherung Bund nur die Informationen über die Beitragszeiten aus dem Ausland ab und es kommt nicht automatisch zu einem Antragsverfahren auf Rente in einem anderen EU-Land? viele Grüße Melanie

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie,
grundsätzlich wirkt auch bei Altersrenten ein in Deutschland gestellter Antrag gegenüber den Rentenversicherungen in anderen EU-Staaten, in denen die versicherte Person Versicherungszeiten erworben hat.
Das EU-Recht sieht allerdings die Möglichkeit vor, Altersrentenanträge gegenüber einzelnen Trägern aufzuschieben. Geregelt ist dies in Art. 50 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004.
Ein gewünschter Aufschub muss bei der Antragstellung ausdrücklich erklärt werden, so dass klar ist, gegenüber welchen Trägern der Antrag Wirkung entfalten soll bzw. gegenüber welchen Trägern der Aufschub gelten soll.

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf MelanieHallo, danke für den Link, ich habe noch eine Frage dazu: Wenn ich in den Rentenantrag in Deutschland schreibe: "ich möchte derzeit keinen Antrag auf Rente im (EU-land) stellen", was passiert dann mit der Berücksichtigung der Beitragszeiten im Ausland. Die wirken sich ja auch auf die Höhe der deutschen Rente aus. Fallen die dann bei der Berechnung der deutschen Rente weg? viele Grüße Melanie

In aller Regel werden die Zeiten in dem Mitgliedstaat, für dessen Altersrente ein Aufschub erklärt wurde, bei der zwischenstaatlichen Berechnung der deutschen Rente berücksichtigt.
Etwas anderes gilt nur, sofern ihre Berücksichtigung zu einer niedrigeren deutschen Rente führen würde, es sei denn diese Zeiten werden für die Erfüllung der Voraussetzungen Ihrer Rente benötigt, beispielsweise für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Melanieam 07.04.2026 | 11:46
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hallo, danke für den Link, ich habe noch eine Frage dazu: Wenn ich in den Rentenantrag in Deutschland schreibe: "ich möchte derzeit keinen Antrag auf Rente im (EU-land) stellen", was passiert dann mit der Berücksichtigung der Beitragszeiten im Ausland. Die wirken sich ja auch auf die Höhe der deutschen Rente aus. Fallen die dann bei der Berechnung der deutschen Rente weg? viele Grüße Melanie
Anonymam 07.04.2026 | 12:17
Zitat von Melanie anzeigenausblenden
Sie können nur die Beantragung der ausländischen Rente aufschieben aber nicht die Anrechnung der ausländischen Zeiten. Bei der Berechnung der Rente wird einmal eine innerstaatliche Berechnung und einmal zwischenstaatliche Berechnung gemacht. Manchmal die eine Berechnungsvariante geringfügig abweichend sein. Sie kriegen aber immer die günstigere Berechnungsvariante. Daher macht es keinen Sinn sich die ausländischen Zeiten nicht anrechnen zu lassen.
Deutsche Rentenversicherung
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