Hallo Melanie,
grundsätzlich wirkt auch bei Altersrenten ein in Deutschland gestellter Antrag gegenüber den Rentenversicherungen in anderen EU-Staaten, in denen die versicherte Person Versicherungszeiten erworben hat.
Das EU-Recht sieht allerdings die Möglichkeit vor, Altersrentenanträge gegenüber einzelnen Trägern aufzuschieben. Geregelt ist dies in Art. 50 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004.
Ein gewünschter Aufschub muss bei der Antragstellung ausdrücklich erklärt werden, so dass klar ist, gegenüber welchen Trägern der Antrag Wirkung entfalten soll bzw. gegenüber welchen Trägern der Aufschub gelten soll.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung