Hallo Michi,
die Antworten von von „.", „Schade“ und „Richtig lesen!“ sind zutreffend.
Auch bei Bezug einer Altersrente wegen Schwerbehinderung werden Beitragszeiten erst nach dem Regelalter mit einem Zuschlag abgegolten. Der Zuschlag beträgt 0,5% für jeden Monat nach dem Regelalter.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung