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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Jörg3614.11.2023 | 21:59
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Hallo guten Abend, meine EU-Rente wird umgewandelt in eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Ich konnte dazuverdienen unter 3 Stunden bei der EU-Rente. Ist das bei der Altersrente genau sonder darf ich dann auch 3,5 bzw 4 Stunden arbeiten hat mein Arbeitgeber gefragt. Bei der EU-Rente habe ich 2,5 Stunden gearbeitet. Ist die Begrenzung bei der Altersrente für Schwerbehinderte auch noch so ? Oder darf ich auch jetz 4 Stunden wenn ich es kann? MfG Jörg36251

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg36,

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6 Antworten

KSCam 14.11.2023 | 22:24
Für Altersrentner gibt es seit 2023 keinerlei Zeit-. und Verdienstgrenzen mehr. Ob ein Vollerwerbsgeminderter nun plötzlich wieder 4 Stunden täglich arbeiten kann ( obwohl er bislang so eingeschränkt war, dass keine 3 Stunden gingen) und ob das logisch ist, steht auf einem anderen Bltatt, tut aber nichts zur Sache.
Abschlägeam 14.11.2023 | 22:29
Hallo Jörg, 'theoretisch' dürfen Sie mit einer Altersrente (auch eine SB-Rente) dann unbegrenzt arbeiten und auch unbegrenzt hinzuverdienen. Aaaaaaber: Sie sollten dennoch erst einmal den neuen Bescheid abwarten, bevor Sie dem Arbeitgeber irgend etwas zusagen. Denn in seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass weiterhin die EM-Rente bewilligt wird, auch wenn eigentlich schon ein Anspruch auch SB-Rente besteht. Das hat grundsätzlich vor allem erst einmal mit der Rentenhöhe zu tun, denn nur die höhere von zwei gleichzeitig bestehenden Rentenansprüchen wird auch tatsächlich ausbezahlt. Aber in dem Bescheid steht dann auch, welche Regelungen zum Hinzuverdienst verbindlich für Sie gelten. Vorher zu spekulieren oder sogar schon den Vertrag zu ändern wäre also etwas voreilig. Auch Ihr Arbeitgeber hat dafür aber sicherlich Verständnis.
Abschlägeam 14.11.2023 | 23:39
Wenn es auch jetzt bereits nur vier bis fünf Tage im Monat sind, an denen Sie überhaupt nur arbeiten, dann ist dies aber etwas, was nicht unter die tägliche Arbeitszeit unter den 'Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes' fällt. Denn der geht von einer täglichen Arbeitszeit aus an normalerweise fünf in besonderen Betrieben auch sechs Werktagen pro Woche. Somit könnten Sie auch jetzt bereits bei Ihrer zuständigen DRV klären, ob die Aufstockung von 2,5 auf z.B. vier Stunden an diesen vier- bis fünft Tagen im MONAT wohl rentenschädlich wäre - auch wenn es nur noch für ein paar Wochen wäre, bis die SB-Rente beginnt, die paar EUR mehr schaden ja nicht :-) Es wäre recht seltsam, wenn deswegen dann aber Ihre EM-Rente plötzlich hinfällig wäre, denn je nachdem welche Tätigkeit Sie ausüben ist die ja ggfs. weniger anstrengend, als wenn Sie nun in Ihrem Garten jeden zweiten Tag drei Stunden Unkraut jäten (was Sie ja ohne Einschränkung dürfen, so lange Sie das nicht als Erwerbstätigkeit machen). Wenn es aber nur um zusätzliche Überstunden an vier bis fünf Tagen geht, dann ist abwarten doch vielleicht einfach die 'stressfreiere' Option :-) Auf die Rentenhöhe hätte dies ja, wenn überhaupt, nur einen marginalen Einfluss.
Jörg36am 15.11.2023 | 13:03
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Es ist nur ein 520er Job Minijob an 4 bzw vielleicht 5 Tagen. Jetzt hat die Rentenversicherung angerufen das meine unbefristete EU-Rente in eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen umgewandelt wird, der Bescheid wäre unterwegs. Es ging darum ob dort dann auch eine Zeitbeschränkung besteht? Bei der EU-Rente dürfte ich nur unter 3 Stunden ohne die Eu-Rente zu gefährden. Mache dann eine leichte Tätigkeit bis 4 Stunden. MfG Oder ist Die Zeitbeschränkung in der Schwerbehindertenrente weggefallen?
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