Hallo Bine,
bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen handelt es sich um eine sogenannte „vorgezogene Altersrente“. Am Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze des Versicherten ändert der Bezug dieser Rente nichts. Auch hier gilt also für Personen, die im Jahr 1961 geboren sind eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten.
Hinsichtlich der Details der vom Arbeitgeber zu erstattenden Meldungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krankenkasse des Versicherten).