Hallo Fragende,
sollte Ihnen Nachhinein eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden, erfolgt automatisch eine neue Berechnung. Zunächst müsste die Erwerbsminderungsrente festgestellt werden und dann eine Neuberechnung der Altersrente erfolgen.
Ein gesonderter Antrag ist demnach nicht erforderlich, trotzdem sollten Sie die Abläufe im Auge behalten.